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Die Tage der Wahrheit rücken immer näher – in gut drei Monaten sollen wir sie in den Händen halten: die neue Chipkarte der Universität Potsdam, kurz PUCK.

Sie soll als Pilotprojekt fungieren und dem Hersteller damit den Markt nach Berlin öffnen. Die Uni erhofft sich davon, neben dem Prestige, einen vereinfachten Verwaltungsaufwand und natürlich Kostenersparnis. Doch was bringt sie dem einfachem Studierenden? Zunächst schafft sie das Chaos im Portemonnaie ab – alle wichtigen Studierendendokumente sind jetzt auf einer Karte. So weit, so gut. Doch schon sämtliche anderen Funktionen der Karte (Rückmeldung, Anmeldung zu Prüfungen, Adressenänderung, Scheinausdruck) sind an die Terminals gebunden. Und davon gibt an der ganzen Uni (zur Erinnerung: 16.300 Studierende) sage und schreibe sechs, jeweils zwei in Golm, am Neuen Palais und in Griebnitzsee. Mal abgesehen davon, dass nicht alle Standorte der Uni bedient werden, kann sich jeder leicht das Chaos vorstellen, wenn alle Studierenden den Service in Anspruch nehmen wollen.

So ganz klar ist dieses Projekt selbst der Uni-Leitung nicht, jedenfalls gibt es noch eine Menge unbeantworteter Fragen. Um wenigstens die geklärten Sachverhalte bezüglich der Karte schriftlich festzuhalten und um der Forderung der letzten Urabstimmung nach einem Chipkartenvertrag nachzukommen, hat der AStA nebenstehenden Vertrag entworfen. Über diesen wird in der Urabstimmung vom 19.1. – 22.1. entschieden.

Bei den meisten Punkten in dem Vertrag handelt es sich lediglich um schriftlich fixierte Zusicherungen, so z.B. der Funktionskanon, die Bereitstellung der Terminals, die Ausstellung der Karte oder die Datenverarbeitung. Uns war wichtig, dass niemand zur Abgabe eines Fotos gezwungen werden kann. Für den Fall gäbe es dann keine Chipkarte, die Ausstellung der Basics (Semesterticket, Studi-Ausweis) wurde aber versprochen. Ebenso wurden von der Uni-Leitung härtere Konsequenzen für das Nicht-Einsenden eines Fotos ausgeschlossen. Auch die Frage des Datenschutzes wollten wir extra aufgeführt haben. Zwar konnte die Speicherung des Fotos zusammen mit den Daten nicht verhindert werden, aber eine Weitergabe der Daten an uni-externe Gremien wird untersagt.

Andere Punkte erscheinen dem AStA als besonders wichtig und sind deshalb in dem Vertrag integriert. Da die Uni-Leitung auf das Pfand in Höhe von 10 € nicht verzichten will, hat der AStA versucht, diese Regelung so genau wie möglich festzuhalten. Ebenso haben wir darauf Wert gelegt, dass die Finanzierung der Karte weder zu Lasten der Bibliothek noch zu Lasten des Haushaltsposten „Studium und Lehre“ geht.

Insgesamt muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass das Wort „Vertrag“ etwas irreführend ist. Es handelt sich lediglich um eine einseitige Vereinbarung, die Studierendenschaft hat keinerlei rechtliche Sanktionsmaßnahmen, um die Festlegungen einzufordern. Es handelt sich um ein Zeichen des guten Willens seitens der Uni-Leitung und wir hoffen, dass sie sich daran halten wird. Eines sollte allerdings nicht unterschätzt werden. So unverbindlich der Vertrag auch für die Uni-Leitung ist, wenn eine große Anzahl an Studierenden mit überwältigender Mehrheit für den Vertrag stimmt, haben wir zumindest ein indirektes Druckmittel. Zur Absicherung der aufgeführten Punkte und zur Stärkung unserer Position bei späteren Veränderungen brauchen wir eure breite Unterstützung.

Aber trotz Vertrag gibt es noch ungeklärte Fragen und Risiken zum Projekt Chipkarte. So weiß die Uni-Leitung bis heute nicht, wie sie die Karte an die Studierenden abgeben will. Zeitlich ist eine Verschickung im März nicht möglich, es werden wie bisher alle Unterlagen in Papierform verschickt. Es sollen in einem zweiten Schritt ab April die Papierausweise und Semestertickets gegen die Chipkarte umgetauscht werden. Wie das konkret ablaufen wird, weiß bisher keiner.

Auch gibt es noch keine Aussagen darüber, wie hoch die Kosten für die Druck- und Kopierkarte ausfallen werden. Noch steht die Uni in Verhandlungen für die geplanten Drucker in den Computerpools, an denen dann gegen Bezahlung (Karte muss dafür am Terminal aufgeladen werden) ausgedruckt werden kann. Laut Aussage „hofft“ die Uni-Leitung, bei einem Preis von sieben Cent (!) pro Seite zu landen – es könnten aber auch mehr werden. Die Funktion Kopierkarte wird es ohnehin frühestens ab Sommer 2004 geben, auch hier muss mit Canon erneut verhandelt werden.

Ebenso ist die Frage der Zutrittsbeschränkung noch sehr unklar. Hat die Uni-Leitung bisher solche Maßnahmen abgelehnt (trotz „PUCK öffnet Türen“), heißt es nun, die Fakultäten könnten den Wunsch dazu äußern. Sollte es so kommen, wird man die Freundin nicht mehr im Gebäude abholen können, wenn man von einer anderen Fakultät kommt. Zutrittskontrollen in den Räumen der ZEIK könnten ebenso bald Realität werden und zumindest technisch ist es möglich, Bewegungsprofile der Studierenden zu erstellen. Von der Universität als öffentlichem Gebäude hätten man dann Abschied genommen: Big Brother is watching you.

Angesichts dieser Unsicherheiten versucht der AStA daher, nicht nur alle bisherigen Klarheiten in dem Vertrag zu regeln, sondern auch die studentische Mitbestimmung bei zukünftige Änderungen zu sichern. Die Zustimmungspflicht des StuPa bei kleineren sowie eine erneue Urabstimmung bei grundlegenden Änderungen soll dies gewährleisten.

Insgesamt stellt der Vertrag damit für die Studierendenschaft eine Art Mindestsicherheit für die Einführung der Chipkarte dar. So vage sich das auch alles anhört und so wenig Sicherheit die Studierendenschaft mit dem Vertrag hat, ohne ihn hätte sie keinerlei Absicherung. Je mehr Studierende dem Vertrag zustimmen, desto größer ist die moralische Pflicht der Uni-Leitung, sich auch an die Abmachungen zu halten. Darum stimmt für den Vertrag!

Peer Jürgens  [5. Januar 2004]

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