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» themen/demokratie/Bundesverfassungsgericht weist Klage der Juristischen und Philosophischen Faklutät ab



Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Juristischen und Philosophischen Fakultäten gegen das Brandenburgische Hochschulgesetz abgewiesen. Zusammen mit anderen BeschwerdeführerInnen haben die beiden Potsdamer Fakultäten Klage gegen die Gesetzesnovelle von 1999 eingelegt, weil sie die Freiheit der Wissenschaft, wie sie in Artikel 5 Grundgesetz festgeschrieben ist, gefährdet sahen.

Somit ist festgestellt, dass die Straffung der Leitungsstrukturen in Brandenburg verfassungskonform ist und beibehalten werden kann. Nichtsdestotrotz ist es weiterhin politisch legitim eine erneute Überarbeitung des Gesetzes zu fordern, um die 1999 beschlossenen Veränderungen rückgängig zu machen. Denn durch die Verlagerung der Kompetenzen auf die Leitungsorgane (DekanIn, RektorIn, PräsidentIn) wurde der Senat bzw.- der Fakultätsrat, der aus demokratisch gewählten Mitgliedern aller Statusgruppen zusammengesetzt ist, entmachtet. Aus studentischer Sicht müssten die Forderungen zweifelsohne noch weiter gehen: es geht nicht nur darum, die Entscheidungen wieder in die Gremien hineinzutragen, sondern auch die Gremien selber stärker zu demokratisieren. Eine weitgehend paritätische Besetzung des Senats und der Fakultätsräte wäre rechtlich möglich, ist aber politisch momentan nicht gewollt. Die Konsequenz ist, dass die HochschullehrerInnen bei allen Fragen über eine absolute Mehrheit verfügen, während der akademische Mittelbau, die MitarbeiterInnen aus Technik & Verwaltung sowie die Studierenden nur marginalisert am hochschul-internen Entscheidungsprozess teilnehmen. Über diese Frage hat Karlsruhe aktuell nicht gerichtet, aber die Forderung muss bleiben: Keine Autonomie ohne Demokratie!

Mehr Informationen:

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Arne Karrasch  [1. Dezember 2004]

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