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» presse/pressemitteilung/Studierende unter Terrorverdacht



Die Universität Potsdam ist seit neuestem verpflichtet, personenbezogene Daten zur „Terrorismusbekämpfung“ an den brandenburgischen Verfassungsschutz weiter zu leiten. Seit die rot-schwarze Landesregierung am 24. Mai das Brandenburgische

Verfassungsschutzgesetz geändert hat, sind sämtliche Behörden, Betriebe und ähnliche Landeseinrichtungen dazu verpflichtet, unaufgefordert persönliche Daten zu sammeln und weiterzugeben. Dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) liegt ein Papier vor, in dem das Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten der Universität Potsdam unter anderem auch den AStA auffordert, das Dezernat „mündlich oder schriftlich zu unterrichten“, falls ihm „gewaltgeneigte extremistische Bestrebungen“ bekannt werden. Diese Informationen sollen mit Namen und möglichst auch Adressen der „Extremisten“ und „Angaben über die […] Bestrebungen“ versehen werden.

Der AStA verurteilt derartige Eingriffe in den geschützten, öffentlichen Raum und die Meinungsfreiheit an der Universität. Die vagen Formulierungen des Schreibens können allzu leicht benutzt werden, um Studierende und andere Menschen unter „Terrorismusverdacht“ und damit ins gesellschaftliche Abseits zu stellen. An der Universität Potsdam sieht der AStA ausserdem die Vertrauensverhältnisse gefährdet, die die Basis für freie Lehre und Forschung bilden. Sören Becker, Referent für Sozialpolitik, bezieht klar Position: „Universitäten sollten ein Platz des Zusammentreffens und gemeinsamen Lernens von Menschen verschiedener kultureller Hintergründe sein und nicht zu einer argwöhnischen Institution der überwachung umgedeutet werden.“

Weiterhin hält der AStA die Verquickung von Terrorismus und Rechtsextremismus, mit der die drastischen Massnahmen legitimiert werden sollen, für grob unseriös. Durch den in der Mitteilung impliziten Verdacht gegen muslimische MitbürgerInnen werden rechtes Gedankengut und Vorurteile auch noch geschürt.

Martin Meyerhoff  [12. August 2005]

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