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» aktuelles/Abgelehnt! Und nun?



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Zurzeit gibt es beim AStA wieder viele Anfragen zum Umgang mit Ablehnungsbescheiden.

Besonders kritisch ist die Situation für Studierende, die sich für einen Magisterstudiengang beworben haben. In diesem Wintersemester erhält an der Universität Potsdam nur noch einen Studienplatz, wer für die vollständige Magisterkombination zugelassen wurde. D.h. auch die Ablehnung nur eines Nebenfaches (obwohl die Bewerbung für das 1. Hauptfach und ein weiteres Nebenfach erfolgreich war) hat zur Folge, dass die betroffenen Bewerber nicht für ein Studium an der Uni Potsdam zugelassen werden. Von Exmatrikulation ist bedroht, wer seine bisher unvollständig studierte Magisterkombination nicht komplettieren kann. Der AStA setzt sich dafür ein, dass die Zahl der nicht vergebenen Restplätze in Magisterstudiengängen bzw. die Zahl der Exmatrikulierten so gering wie möglich ausfällt. Bisher war es möglich, sich mit einer unvollständigen Magisterkombination für einen begrenzten Zeitraum vorläufig einzuschreiben. Im Zuge der Umstellung auf Bachelor-Studiengänge und der langfristig angestrebten Abschaffung des Studienabschluss Magister fällt diese Option nun auch an der Universität Potsdam weg.

Wenn du von der Universität Potsdam eine Ablehnungsbescheid auf deine Bewerbung für einen Studienplatz erhalten hast, solltest du folgendes beachten:

1. Nachfragen und eventuelle Unklarheiten ausräumen

Seitens der Universität ist das Studierendensekretariat für Bewerbung, Zulassung, Ablehnung und Einschreibung (Immatrikulation) zuständig. Das Studierendensekretariat ist somit die erste Anlaufstelle für deine Fragen. Weitere Informationen dazu findest du unter:

Das Studierendensekretariat

Telefonnummern und Öffnungszeiten

Wichtige Fristen und Termine

Sollte dein Bescheid fehlerhaft sein und gelingt es dir nicht, diesen Fehler per freundlichem Nachfragen im Studierendensekretariat zu klären, solltest du Widerspruch entsprechend der Rechtsbehelfserklärung einlegen (s. Bescheid).

2. An das Nachrückverfahren denken

Der erste Ablehnungsbescheid muss nichts Endgültiges bedeuten. In vielen Studiengängen besteht die Möglichkeit später noch einen Studienplatz im Nachrückverfahren zu bekommen. An diesem nimmst du in den meisten Fällen automatisch teil. Solltest du bis zum 01.10. keine Zusage bekommen haben, hast du auch im Nachrückverfahren keinen Studienplatz bekommen. Mit dem Ende des Nachrückverfahrens ist das Hauptvergabeverfahren von Studienplätzen beendet.

3. An den Losantrag denken

In der Zeit vom 15.09. bis 01.10. solltest du einen Antrag auf Teilnahme am Losverfahren stellen. Falls im Hauptvergabeverfahren noch Plätze frei geblieben sind (z.B. weil ein Studienplatz doch nicht angenommen wurde), werden diese unter allen Antragsstellerinnen verlost. Um am Losverfahren teilzunehmen, musst du für jedes Fach einzeln diesen Antrag ausfüllen: Losantrag

Der Antrag muss innerhalb des oben genannten Zeitraums bei der Uni Potsdam eingehen.

Du wirst nur benachrichtigt, wenn du Glück hast und so einen Platz bekommst.

Für Magister: Im Losverfahren hast du die Möglichkeit, deine Magisterkombination

abzuändern – in Fächer mit größeren Zulassungschancen. Beachte aber: Im Losverfahren musst du (leider) auf eine komplette Neuzuteilung deiner Fächerkombination hoffen. Wenn eines deiner Fächer auch an der Humboldt-Universität in Berlin angeboten wird, nutze dort ebenfalls das Losverfahren und erhöhe so deine Chancen. Wer Studienleistungen für eine Einstufung in das 2. und höhere Fachsemester vorweisen kann, dem steht auch das Losverfahren für Magisterfächer an der Freien Universität in Berlin und der Technischen Universität Berlin offen. Beide Unis immatrikulieren wegen der Umstellung auf Bachelorstudiengänge zum WS 2005/06 nicht mehr in das 1. Fachsemester Magister. Mit der Mehrfachimmatrikulation hast du bei erfolgreicher kompletter Zulassung dann die Möglichkeit, dich in Potsdam und Berlin parallel einzuschreiben.

Wichtig

Im Zweifelsfall solltest du dich immer an das Studierendensekretariat wenden. Bei Schwierigkeiten im Studierendensekretariat oder bei weiteren Fragen deinerseits kannst du dich auch bei uns, dem Allgemeinen StudierendenAusschuss (AStA), melden. Zuständig für Fragen zur Ablehnung & Zulassung ist das Referat Hochschulpolitik: hopo@asta.uni-potsdam.de.

4. Einklagen

Trotz dieser Möglichkeiten, bekommen viele Bewerberinnen keinen Studienplatz. Daher wird immer wieder gefragt, ob und wie mensch sich „einklagen“ kann. Informationen zu diesem Thema findest du hier.

Wenn du überlegst dich einzuklagen, solltest du dich direkt nach Erhalt des Ablehnungsbescheids informieren und handeln, also nicht erst auf das Nachrückverfahren warten. Falls du dich entscheidest diesen Weg zu gehen, wirst du natürlich keine Informationen darüber beim Studierendensekretariat bekommen, sondern du solltest dir kompetenten Rechtsbeistand besorgen. Da uns bisher keine Zahlen über erfolgreiches rechtliches Drängen auf Zulassung an der Uni Potsdam vorliegen, bitten wir dich, uns später kurz über den Ausgang deines Verfahrens zu informieren.

Katharina Beier  [8. September 2005]

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