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Eine Stellungnahme in drei Schritten mit sieben Punkten und einem Lösungsvorschlag

Prüfungsordnungen mit so genannten „Belegpunkten“ bzw. „Belegungspunkten“ gibt es an der Universität Potsdam seit 1999. Damals waren die Informatikerinnen die ersten Studierenden, die mit diesem System zu Recht kommen mussten. Seitdem zogen nach und nach ein paar weitere Fächer nach, zum Beispiel die Europäische Medienwissenschaft oder die Soziologie. In der Anfangszeit vollzog sich die Einführung ohne größere Debatten von Seiten der Studierenden aus, seit letztem Sommer hat sich dies aber geändert. Damals standen „Zielvereinbarungen“ zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen in Brandenburg an. Dies bedeutet konkret, dass sich die Hochschulen und das Ministerium auf ein Ziel einigen, dass die jeweilige Hochschule erreichen soll und dafür Geld vom Land erhält. Die Uni schlug als einen Teil der Zielvereinbarungen vor, das Belegpunktesystem flächendeckend einzuführen. Somit kam dieses System aus den einzelnen Fächern heraus, und der damalige AStA beschäftigte sich mit dem Belegpunktesystem. Das Ergebnis war ein klares Nein zu Belegpunkten.

In einem ersten Schritt wurde erreicht, dass die Belegpunkte wieder aus den Zielvereinbarungen herausgenommen wurden und die Uni somit nicht unter dem (finanziellen) Druck steht, das Belegpunktesystem flächendeckend einführen zu müssen. Das anfangs häufig vorgebrachte Argument, der Senat hätte unabhängig von dieser Zielvereinbarung im Frühjahr 2002 bereits die Einführung beschlossen, wird heute von Seiten der Befürworterinnen ebenfalls nicht mehr erwähnt. Wahrscheinlich deswegen, weil sie überzeugt worden sind, dass die Einführung des Belegpunktesystems damals nicht Beschlussgegenstand war, sondern nur als Teil der Begründung – und dort auch nur als eine Möglichkeit der Leistungserfassung – in einem Antrag zur Reform der Prüfungsordnungen aufgeführt wurde. Aber dies nur am Rande.

Schritt 1: Warum brauchen wir ein

Belegpunktesystem und wie funktioniert es?

Hier sollte man besten das Pferd von hinten aufzäumen und erklären, wie Prüfungsordnungen bislang ohne das Belegpunktesystem aussahen. In den alten Ordnungen gab es die Unterteilungen zwischen Prüfungsleistungen/ Prüfungen und Studienleistungen. Prüfungen wurden generell von zwei Dozierenden abgenommen und bewertet. Sie konnten bis zu zwei Mal wiederholt werden. Die Note war Bestandteil der Endnote bzw. der Zwischenprüfung/ des Vordiploms. Zumeist wurden diese Prüfungen am Ende eines Studienabschnitts (Ende des Grundstudiums/ des gesamten Studiums) en bloc durchgeführt. Studienleistungen hingegen werden in der Regel von einer Person bewertet, fließen nicht in die Noten ein und können beliebig häufig wiederholt werden. Sie werden meistens studienbegleitend abgelegt – zum Beispiel durch das Schreiben von Hausarbeiten.

Nun kam man zu dem Entschluss, die großen Blockprüfungen am Ende eines Studienabschnittes aufzugeben, stattdessen sollte die Endnote kumulativ über den gesamten Studienzeitraum verteilt erworben werden – studienbegleitendes Prüfen. Getragen war dieser Entschluss von der Überzeugung, dass die großen Blockprüfungen studienzeitverlängernd wirken, weil viele Studentinnen (allzu) großen Respekt vor den Abschlussprüfungen haben und daher eine Anmeldung tendenziell um ein paar Semester nach hinten verschieben. Durch viele kleinere Prüfungen soll die Hemmschwelle zur Anmeldung gesenkt werden (bzw. es wird der Zwang ausgeübt, sich früher anzumelden, weil eine abgelegte und erfolgreiche Prüfung mitunter die Voraussetzung für die Belegung eines weiteren Kurses ist) sowie der hohe Lernaufwand über das gesamte Studium gestreckt werden.

Das Problem an der Sache ist nur, dass die Anzahl der Prüfungen somit drastisch erhöht wird – und im Gegensatz die Studienleistungen wegfallen, weil deren Ergebnisse nicht in die Note einfließen würden. Eine Prüfung verlangt aber einen hohen Aufwand – sowohl für die Verwaltung (Anmeldung fristgerecht beim Prüfungsamt etwa und nicht einfach Abgabe der Hausarbeit bei der Lehrkraft) als auch für die Prüfungsberechtigten, weil immer zwei anwesend sein müssen, um einer möglichen Notenwillkür einer einzelnen Prüferin Einhalt zu gebieten.

Ein solcher Aufwand ist aber aufgrund der knappen Ressourcen der Universität Potsdam nicht leistbar. Also ersann man das Zwitterwesen der „prüfungsrelevanten Studienleistungen“ als Lösung des Problems. Der Charme dieser Erfindung ist, dass man sich von beiden Teilen – den Prüfungsleistungen und den Studienleistungen – das jeweils passende rauspicken kann: man nehme also den Notenerwerb der Prüfungen und mische sie mit dem Aufwand der Studienleistungen (Anmeldung bei der Lehrkraft, nur eine Prüferin) und – schwupps – schon hat man ein schönes System. Nur leider hat es einen kleinen Haken. Eine Begrenzung der Wiederholbarkeit ist nicht pro Leistungsschein möglich. Dieses hat einen juristischen Hintergrund, weil durch eine Begrenzung der Prüfungscharakter zu eindeutig wäre (Leistung wird zur Note gezählt, begrenzte Wiederholbarkeit für die einzelne Prüfung, aber: nur eine Prüferin als einzige Abweichung), und somit wäre der Terminus der „Studienleistung“ materiell nicht mehr zu rechtfertigen gewesen. Aber eine Begrenzung der Wiederholbarkeit muss nach Ansicht der Erfinderinnen schon sein.

Et voila, mal wieder ein schlauer Einfall: wir machen einfach ein globales Konto. Die Orientierung heißt nun also nicht mehr „jede Leistung kann zweimal wiederholt werden, falls man durchfällt“, sondern „im Verlaufe eines Studienabschnitts kann man insgesamt x Mal Leistungen bei Nicht-Erbringung wiederholen“. Und nun ist das Belegpunktesystem theoretisch fertig.

Schritt 2: Die Ausgestaltung in der Realität

Die Realität sieht so aus, dass man am Beginn des Grund- und des Hauptstudiums ein Belegpunktekonto zugewiesen bekommt, das in etwa 125% der Anzahl der zu erwerbenden Leistungspunkte aufweist. Leistungspunkte geben –theoretisch – den studentischen Arbeitsaufwand wider, der für eine Lehrveranstaltung erbracht werden muss. Es ist eine quantitative Maßzahl, die man bei einer erfolgreichen Belegung der Lehrveranstaltung (also das erfolgreiche Erbringen der geforderten Leistung), auf ein separates Konto gutgeschrieben bekommt. Im Verlaufe des Grundstudiums eines Diplomstudiengangs muss man beispielsweise 120 Leistungspunkte erwerben (30 pro Semester). Um diese 120 Punkte zu erreichen, erhält man 150 Belegpunkte. Hier variiert die Anzahl der Belegpunkte von Fach zu Fach, manche Fächer gewähren auch 160 oder 180 Belegpunkte. Während man die Leistungspunkte am Ende des Semesters im Falle einer erfolgreichen Teilnahme erhält, werden die Belegpunkte in der Regel am Beginn des Semesters von dem Konto unwiderruflich abgezogen. Fällt man nun durch eine Klausur durch, so erhält man keine Leistungspunkte, aber die Belegpunkte sind weg. Für einen neuen Versuch muss man erneut Belegpunkte in Höhe der zu erwerbenden Leistungspunkte einsetzen. Dieses Spielchen kann man solange machen, bis das Konto der Belegpunkte niedriger ist als die noch ausstehenden Leistungspunkte. Beispiel: Bei 80 Leistungspunkten auf meinem Konto fehlen mir noch 40 bis zum Ende des Grundstudiums. Solange ich noch 40 oder mehr Belegpunkte habe, ist dies kein Problem – habe ich jedoch nur noch 39 Belegpunkte übrig, weil ich zu häufig eine Prüfung nicht bestanden habe, werde ich automatisch exmatrikuliert. Was zur Folge hat, dass ich dieses Studium endgültig nicht bestanden habe und an keiner deutschen Hochschule erneut aufnehmen kann. Finito.

Die Höhe der Belegpunkte ist daher ein enorm wichtiges Kriterium. Während man bei „Prüfungen“ im herkömmlichen Sinn alles bis zu drei Mal belegen (anders ausgedrückt: zwei Mal wiederholen) konnte, habe ich nun ein globales Konto, das im Durchschnitt zulässt, dass ich jede vierte Prüfung genau einmal wiederholen kann. Natürlich lässt das System auch zu, dass ich eine Leistung sieben Mal versuchen kann, solange ich alles andere beim ersten Mal bestehe. Jedoch ist es relativ unwahrscheinlich, dass man nach sechsmaligem Durchfallen nun mit einem Mal besteht. Die Wahrscheinlichkeit ist höher, dass man spätestens beim dritten bzw. definitiv letzten Mal sich hinsetzt und den Stoff lernt. Daher wiegt der Vorteil der möglichen vielfachen Wiederholung genau einer Leistung den Nachteil des global niedrigeren Kontos nicht auf. Denn viele Studierende erwischen mal einen „schlechten Tag“, haben „das Falsche gelernt“ oder kamen mit der Prüfungssituation nicht zurecht. Bei einem zweiten Mal sinkt diese Gefahr. Mit dem hier eingeführten Belegpunktesystem ist dies aber nur äußerst beschränkt möglich – es sei denn, das Konto ist derart hoch, dass alle Leistungspunkte, die nicht auf einem reinen „Sitzschein“ basieren (also für deren Erhalt eine Klausur, eine Hausarbeit o.ä. gefordert wird) sich in dreifacher Höhe auf dem Belegpunktekonto wieder finden.

Der zweite Knackpunkt in dem System ist der Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung zum so genannten „Leistungserfassungsprozess“ – also der point of no return. In den allermeisten Ordnungen liegt dieser Punkt sehr früh im Semester. So muss man sich in der Regel bis zum Ende der zweiten Vorlesungswoche angemeldet haben und kann diese Anmeldung binnen einer Woche ohne Sanktionen zurückziehen. Die Studierenden müssen sich mit anderen Worten Ende Oktober entscheiden, welche und wie viele Hausarbeiten und Klausuren sie im Februar und März schreiben wollen. Dies ist absolut nicht hinnehmbar. Das Argument für diese frühe Anmeldung ist, dass damit die Fluktuation innerhalb der Lehrveranstaltungen minimiert wird. Man geht davon aus, dass diejenigen, die sich verbindlich angemeldet haben, die Lehrveranstaltung regelmäßig besuchen (und mitarbeiten), die Unangemeldeten jedoch fortbleiben bzw. nicht zugelassen wurden, und somit ein ruhiges, konzentriertes, qualitativ besseres Lernen und Lehren möglich ist. Eine gute Lehre ist an und für sich ein erstrebenswertes Ziel. Nur sollten die Maßnahmen zur Erreichung nicht auf eine Bestrafung der Studierenden hinauslaufen. Eine sinnvoller und didaktisch klug aufgebauter Kurs trägt viel mehr zur Verbesserung der Lehre bei als das Belegpunktesystem, dass unzufriedene Studierende in ihre Seminare zwingt, weil sie sonst durch den Abzug von Belegpunkten ohne Gegenleistung sanktioniert werden würden. Die Studierenden selbst verfügen im Falle schlechter Lehre über keine Exit-Option mehr. Ebenso ist dieses System vollkommen immun gegen typische studentische Probleme, die im Laufe eines Semesters auftreten können, aber nicht durch eine Härtefall-Regelung (Erstattung der Belegpunkte außerhalb der Fristen, zum Beispiel wegen langer Krankheit) abgedeckt werden. Ein klassischer Fall hierbei ist das Problem der Studienfinanzierung (Probleme mit dem BAföG-Amt, mit den Eltern, mit dem Job,…) oder ein Wohnungswechsel (Ärger mit der Vermieterin, den Mitbewohnerinnen,…). Dann hat man einfach Pech gehabt und wird aufgrund extern verschuldeter Umstände bestraft. Und das bei einem knapp bemessenen Belegpunktekonto. Der Anmeldezeitraum für eine Leistung muss daher so spät wie möglich liegen.

Schritt 3: Konsequenz –

Nein zum Belegpunktesystem!

In Anbetracht der eingangs erwähnten Realitäten lehnt der AStA das Belegpunktesystem aus folgenden Gründen ab:

1. die Einstellung gegenüber dem öffentlichen Gut Bildung, die dem Belegpunktesystem innewohnt, ist abzulehnen. Mit dem Belegpunktesystem bekommt man am Beginn des Studiums ein klar definiertes Quantum an Bildung, das man verstudieren kann. Ist dieses Guthaben aufgebraucht, gibt es keine neue Bildung mehr im Rahmen des Studiengangs. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass man die Aneignung von Wissen nicht künstlich begrenzen darf. Dieselbe Denkweise ist auch manchen Studiengebührenmodellen, die als Studienkonten daherkommen, immanent: ein bestimmte Menge Bildung wird frei zur Verfügung gestellt, alles, was darüber hinausgeht, muss bezahlt werden. Daher lehnen wir das Belegpunktesystem aus politischen Gründen ab.

2. Das Belegpunktesystem ist sozial ungerecht, weil Studierende mit sozial schwächerem Hintergrund tendenziell häufiger von externen Faktoren vom Studieren abgehalten werden als Studierende, die sich keine Sorgen um ihre Finanzierung, ihre Unterkunft, gegebenenfalls die Versorgung ihrer Kinder,… machen müssen. Diese Umstände können zu einem Abbruch von Lehrveranstaltungen führen, der durch die Härtefallregelung nicht abgedeckt und somit sanktioniert wird.

3. Aufgrund der geringen Anzahl von Wiederholmöglichkeiten (im Vergleich zu herkömmlichen Prüfungen) und der verlangten frühen Anmeldung übt das Belegpunktesystem eine abschreckende Wirkung auf die Prüfungsanmeldung aus, wodurch es zur Verlängerung der individuellen Studienzeit kommt. Zudem wird durch diese Regelungen der strukturelle Druck auf die Studierenden erhöht, da sie im Falle individueller, unvorhergesehener Probleme ihre unwiderrufliche Anmeldung zu Beginn des Semesters einhalten müssen. Ein Verlassen des Kurses aufgrund schlechter Lehre ist ebenfalls nicht mehr möglich.

4. Das Studierverhalten wird negativ beeinflusst. Hier kommt zum einen ein psychologischer Effekt ins Spiel, weil die Unsicherheit vorhanden ist, ob ein Studium außerhalb der Prüfungsordnung ebenfalls mit Belegpunkten versehen ist. Auch wenn dies nicht der Fall ist, so führt alleine diese Befürchtung zu einer abschreckenden Wirkung, einen Blick über den Tellerrand des eigenen Faches hinauszuwerfen. Innerhalb des eigenen Faches führt das Belegpunktesystem zudem zu einer Konzentration auf das Wesentliche. Man wird bei einer Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Veranstaltungen nicht mehr zwei Lehrveranstaltungen besuchen und im Verlaufe eines Semesters entscheiden, wo man einen Schein machen möchte, weil der andere Kurs automatisch als „durchgefallen“ bewertet wird. Es wird daher auch innerhalb des eigenen Faches zu einer Fokussierung auf das Wesentliche kommen. Das Argument, dass somit mehr Platz für andere potentielle Teilnehmer/innen an einer Lehrveranstaltung geschaffen wird, wird unter Verweis auf Punkt 1 und die allgemeine Einstellung gegenüber „Bildung“ abgelehnt.

5. Mit dem System wird das Nicht-Abgeben einer Hausarbeit bestraft. Dieses ist vollkommen unverständlich, weil in einem solchen Fall niemanden geschadet wird und dem/ der Studierenden auch kein Durchfallen aufgrund unzureichender Leistung (wie etwa beim Schreiben und Nicht-Bestehen einer Klausur) attestiert werden kann.

6. Durch das Belegpunktesystem und die damit einhergehende elektronische Einschreibung und Verwaltung wird der Ablauf des Studiums immer mehr technisiert und somit schwerer erreichbar für „Sonderfälle“ – also beispielsweise für Studierende, die aus unterschiedlichen Gründen nicht an der vorgesehen Einschreibeprozedur teilnehmen können, aber dennoch an der Lehrveranstaltung teilnehmen möchten. „Sonderfälle“ sind nun mal nicht programmierbar. Probleme mit der Hard- und Software gehen zulasten des Lehrbetriebs.

7. Im Verlaufe der Debatte wurden immer wieder rechtliche Bedenken geäußert, zumeist von Studierenden. Mit Bedauern stellen wir fest, dass erst sehr spät bis gar nicht auf diese Bedenken eingegangen wurde. So ist das „studienbegleitende Prüfen“ noch nicht im Hochschulgesetz berücksichtigt und soll nach Auskunft aus dem zuständigen Ministerium Gegenstand einer neuen Gesetzesnovelle werden. Wie diese Novelle aussieht, ist bislang unklar. Dieselben Bedenken wurden bereits vor der Veröffentlichung der neuen Hochschulprüfungsverordnung von studentischer Seite geäußert, aber größtenteils ignoriert. Das Ende der Geschichte ist, dass nun nach Erscheinen der neuen Verordnung alle Prüfungsordnungen erneut aktualisiert werden müssen, unter anderem deswegen, weil ein diploma supplement zwingend vorgeschrieben wird. Dieser Zusatz zum Abschlusszeugnis ist jedoch bislang nur in wenigen Prüfungsordnungen vorgesehen. Aufgrund dieser Erfahrung – und da das Wissenschaftsministerium die Ansicht vertritt, dass der Exmatrikulationsmechanismus des Belegpunktesystems „Gegenstand weiterer Prüfungen“ sein muss -, ist es unserer Ansicht nach dringend geboten, bis zur endgültigen Beantwortung der Frage der Exmatrikulation und einer Klärung in Bezug auf die neue Gesetzesnovelle auf die Verabschiedung weiterer überarbeiteter Ordnungen zu verzichten.

Die Alternative

Wir treten ein für ein anderes Prüfungssystem: Um die Fokussierung auf einzelne Lehrveranstaltungen aufzuheben und stattdessen Module gemäß der Definition der Kultusministerkonferenz als „thematisch und zeitlich abgerundete, in sich geschlossene und mit Leistungspunkten versehene abprüfbare Einheiten“ zu behandeln, plädieren wir für Modulprüfungen statt „prüfungsrelevanter Studienleistungen“ für einzelne Veranstaltungen. Die Leistungspunktvergabe erfolgt teils für eine Lehrveranstaltung und teils für eine Modulabschlussprüfung. Die genaue Ausgestaltung dieser Modulprüfungen obliegt den Fächern, es sollte aber in jeden Fall lehrveranstaltungsübergreifend sein.

Studienzeitverkürzung darf nicht durch das Androhen und Ausführen von Strafe erreicht werden. Der weitaus größte Teil der Studierenden studiert nicht um des Studierens willen, sondern weil sie/er einen Abschluss erreichen will. Daher bedarf es keiner zusätzlichen „Motivation“ durch das Belegpunktesystem. Studierende sind erwachsene und denkende Menschen, die für die Organisation ihres Studiums mitunter ein wenig Beratung brauchen, aber kein Sanktionssystem. Daher ist eine umfassende Beratung, insbesondere vor der Aufnahme und zu Beginn eines Studiums, die bessere Alternative als das Belegpunktesystem.

Die Studierendenschaft der Universität Potsdam hat bereits mehrmals ihre Ablehnung gegenüber dem Belegpunktesystem geäußert. Die hier aufgeführten sieben Punkte und den Alternativvorschlag haben sowohl die Versammlung der Fachschaften als auch das Studierendenparlament am 18.11. bzw. 23.11.2004 beschlossen.

Arne Karrasch

Referat für Hochschulpolitik

Email: hopo@asta.uni-potsdam.de

Arne Karrasch  [4. Dezember 2004]

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