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Alles was man über GEZ wissen muss

Was bedeutet GEZ? Was ist ein Rundfunkgerät? Wer muss die gebühren zahlen? kann man sich davon befreien lassen? Müssen ausländische Studierende die gebühren zahlen? Worauf sollte man bei einem unerwünschten Besuch beachten?

Was bedeutet GEZ eigentlich?

GEZ „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland “. Die GEZ wurde im Jahr 1976 gegründet. Sie ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD und ZDF.

Was sind Rundfunkgeräte?

Rundfunkgeräte sind alle Geräte mit denen man Fernsehen und Radio empfangen kann. Dazu zählen z. B. „tragbare Hörfunk- oder Fernsehgeräte mit oder ohne Netzanschluss/Stecker, Radiowecker, Radiorecorder, oder auch Autoradios. Grundlegend ist hierfür die Formulierung „empfangsbereit“, was bedeutet, dass ohne großen technischen Aufwand – z.B. Anbau neuer Hardware öffentlich-rechtliche Programme empfangen werden können. Die schließt folglich alle oben genannten Geräte ein.

Sind Computer Rundfunkgeräte?

Ja, seit dem 01.05.05 sind PCs mit Internetanschluss und TV- bzw. Soundkarte gebührenpflichtig. Wer also einen Computer mit entsprechenden Eigenschaften besitzt muss 204,36 € jährlich dafür zahlen (die komplette Summe), wobei es noch Übergangsfrist bis zum 31.12.2006 gilt, in der keine Gebühren erhoben werden.

Für die Studierende (Privatleute) werden nur dann Gebühren für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ fällig, wenn sie nicht ohnehin schon für einen Fernseher bezahlen.

Und Handys?

Nicht nur Computer wurden GEZ-Gebühren fällig, auch das Handy (mit UMTS oder Fm-Radio) und das PDA fallen unter die Neuregelung der Rundfunkgebühr. Auf den Formularen der GEZ sind Handys derzeit zwar noch nicht vermerkt, des dürfte sich allerdings ab Januar 2007 ändern.

Wer muss zur Kasse?

Jeder, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält (Radio oder Fernseher) muss grundsätzlich Fernseh- und Rundfunkgebühren zahlen. Ob man wirklich dieses Gerät nutzt oder nicht spielt hier keine Rolle, wer also einen kaputten Fernseher bei Ihm zu Hause besitzt ist auch dazu verpflichtet, die Rundfunkgebühren zu zahlen.

Kann man sich befreien lassen? (Gilt nicht für ausländischen Studierende)

Nur bei der GEZ oder der Landesrundfunkanstalt (auch seit dem 01.05.05) kann die Befreiung beantragt werden. Die Befreiungsvoraussetzungen haben sich ebenfalls geändert.

Jetzt ist es nur für BAföG-EmpfängerInnen möglich, sich von der GEZ –Gebühr befreien zu lassen. Studierende, die wenig Geld haben oder gar kein Geld haben, die aber auch kein Geld vom Staat bekommen müssen blechen.

Was ist mit den ausländischen Studierenden?

Seit ca. 1998 erhalten ausländische Studierende, die nicht aus der EU, Liechtenstein, Island und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR) kommen, keine Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren mehr. Die zuständigen Behörden lehnen die Anträge aller ausländischen Studierenden, die nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kommen grundsätzlich ab. Dies ist eine einschneidende und massive Änderung und Verschlechterung der Behandlung ausländischer Studierender. Begründet wird die damit, dass ausländische Studierende nach § 28 des Ausländergesetzes und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften nachweisen müssen, dass sie ihr Studium in Deutschland selbst finanzieren können (Finanzierungsnachweis).

In diesem Finanzierungsnachweis ist nach Meinung der Rundfunkanstalten auch der Betrag zur Zahlung der Rundfunkgebühren enthalten. Die Regelungen besagen, dass Ausnahmen nur für ausländische Studierende aus Europa möglich sind.

Und was ich wenn ich Besuch zu hause bekomme?

„GEZ-FahnderInnen“ machen gerne Hausbesuche um zu überprüfen, ob Fernseher Radios in den Wohnungen stehen. HIER GILT DER Grundsatz; sie dürfen die WOHNUNG NICHT BETRETEN. Wer also die „GEZ-FahnderInnen“ nicht in die Wohnung lassen will, braucht dies nicht zu tun. Eine Wohnungsdurchsuchung darf nur mit richterlichem Durchsuchungsbefehl geschehen.(Art13,1GG: Die Wohnung ist unverletzlich;Art13,2GG: Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. )

Achtung: Manchmal versuchen es die „GEZ-FahnderInnen“ auch mit Tricks, indem sie sich beispielsweise als ZeitungsvertreterInnen ausgeben und eine Fernsehzeitung

verkaufen wollen oder eine Umfrage machen und nach Fernseh- oder Rundfunkgeräten fragen. Auch hier aufpassen.

Sind die GEZ-FahnderInnen eigentlich BeamtInnen?

Gerade bei den ausländischen Personen stellen sich gern die GEZ-FahnderInnen

als BeamtInnen vor da sie die rechtliche Lage meistens nicht kennen. Deshalb sollte man immer folgende Punkte beachten:

– GEZ-FahnderInnen sind KEINE BeamtInnen, sondern nur FreiberuflerInnen.

– Sie dürfen keine Wohnung ohne Einwilligung betreten(selbst BeamtInnen dürfen es ohne Durchsuchungsbefehl vom Staatsanwalt nicht tun), sonst ist es Hausfriedenbruch (§ 123 StGB)

– Sie dürfen Euch nicht bedrohen oder tauschen, weil dies strafbar wäre (Nötigung Gemäß §240 StGB)

Mehdi Chbihi  [18. Mai 2006]

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