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» service/semesterticket/Voraussetzungen für die Förderung des Semestertickets aus sozialen Gründen



Um eine Förderung aus sozialen Gründen zu beantragen bedarf es zunächst der Antragsstellung innerhalb der Antragsfrist. Bis spätestens 28.02. des Jahres für das Sommersemester und 31.07. des Jahres für das Wintersemester muss der Antrag in schriftlicher Form vorliegen.

Berechnungsgrundlage ist immer das vorherige Semester, entsprechend müssen alle Unterlagen den Zeitraum des vorherigen Semesters umfassen. Ausnahmen sind die Rückmeldungsbescheinigung und Unterlagen von Erstsemestlern.

Neben dem Antrag müssen entsprechende Unterlagen beigefügt werden. Fehlende Unterlagen sind schnellstmöglich nachzureichen.

Sozialleistungen anderer Einrichtungen (z.B. Wohngeldamt) gehen der Förderung durch den Sozialfonds voraus. Dementsprechend müssen solche Sozialleistungen beantragt werden.

Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn sich nach Berechnung des Bedarfs und Einkommen des Studierenden ein höherer Bedarf als vorhandenen Einkommens ergibt.

Wencke Wallstein  [12. Juli 2007]

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