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» presse/pressemitteilung/Absolute Zulassungsbeschränkungen in Master-Studiengängen verfassungswidrig



Rechtsgutachten: Zulassung zum Masterstudium darf nicht von Bachelor-Note abhängen

Potsdam – Die von der Universität Potsdam beschlossenen Zulassungsordnungen, die eine bestimmte Abschlussnote im Bachelorstudium als Voraussetzung für die Zulassung in einen weiterführenden Masterstudiengang vorsehen, sind verfassungswidrig. Dies stellt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Wilhelm Achelpöhler, in einem Gutachten fest.

Im Blick des Gutachtens steht die Zulassungsordnung für diverse Masterstudiengänge in der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät aus dem November 2007. Diese Ordnung legt pauschal eine Bachelor-Abschlussnote von 2,6 als Voraussetzung für die Zulassung in einen weiterführenden Masterstudiengang fest.

Pauschale Zulassungsbeschränkungen in Form eines Numerus clausus sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur verfassungskonform, wenn sie „in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet“ werden. Von einer Berücksichtigung vorhandener Kapazitäten kann im Falle der beleuchteten Ordnung keine Rede sein. „Diese Form der Zulassungsbeschränkungen sind an der Universität Potsdam an der Tagesordnung. Eine aktuelle diskutierte Rahmenordnung für Masterstudiengänge an der Universität Potsdam sieht vor, dass alle Masterstudiengänge mit einer solchen Beschränkung versehen werden sollen“, erklärt Norbert Müller, AStA-Referent für Offene Universität.

Der Entwurf der Landesregierung für das neue Brandenburgische Hochschulgesetz möchte den Hochschulen solche Regelungen explizit gestatten. „Wir appellieren an die Verantwortlichen an der Hochschule und auf Landesebene, die Grundrechte von Studierenden nicht zu untergraben und von diesen Zulassungsbeschränkungen dringend Abstand zu nehmen“, ergänzt Malte Clausen, AStA-Referent für Hochschulpolitik.

Der AStA der Universität Potsdam sieht die Gefahr, dass durch diese restriktiven Zulassungsbeschränkungen noch weniger Studierende ihr Studium in Brandenburg absolvieren werden. Bildungshürden müssen ab- und nicht weiter ausgebaut werden.

Weiterführende Informationen

Tamás Blénessy  [1. Juli 2008]

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