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» service/auslaufende studiengänge/Diplom und Magister – die aktuelle Situation und Handlungsempfehlungen für Studierende



Diplom und Magister am Ende!?

Liebe Kommiliton*innen, Fachschaftsaktive, Gremienvertreter*innen und vor allem liebe Diplom- und Magisterstudierende

Dieses Schreiben soll euch den aktuellen Stand in der Thematik der auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengänge zusammenfassen. Da dies potenziell eine vierstellige Anzahl an Studierenden betrifft, bitte ich euch darum, das an eure Verteiler weiterzuleiten.

Vorgeschichte

Ab Januar 2011 erhielten alle Diplom- und Magisterstudierenden der Universität Potsdam Briefe, welche „letztmalige Prüfungsmöglichkeiten“ in den jeweiligen Fächern ankündigten und viele Studierende in eine unerwartete Drucksituation versetzten.

Gremienvertreter*innen, insbesondere auch im AStA, nahmen sich der Sache daraufhin an. Vom AStA wurde dazu auch Herr Rechtsanwalt Trenczek eingeschaltet.

Nach verschiedensten Veranstaltungen, Musterschreiben, Gesprächen usw. ergibt sich folgender aktueller Stand

aktueller Stand

1. Die Universität hält nach wie vor an Beschlüssen zur Einstellung von Studiengängen fest, welche 2007 vom Senat der UP getroffen wurden. Aus unserer Sicht und der unseres Rechtsanwalts sind diese Beschlüsse so fehlerhaft, dass sie rechtlich nicht haltbar sind:

Zum einen ist aus den Senatsprotokollen nicht ersichtlich, dass dem Senat bewusst war, dass er über letztmalige Prüfungsmöglichkeiten abstimmen sollte. Es wurde damals lediglich über die Einstellung von Studiengängen durch Immatrikulationsstopp beraten.

Zum anderen wurden niemals Regelungen für die Übergangszeit getroffen: So wurden weder entsprechende Diplom- oder Magisterstudiengänge an anderen Hochschulen empfohlen noch Äquivalenzlisten erstellt, welche einerseits die für die Diplom- und Magisterstudierenden alternativen Lehrveranstaltungen in Bachelor und Master bestimmen, andererseits Anrechenbarkeit von studienfachfremden Leistungen regeln sollen.

Drittens hat die Universität in vielen Studiengängen das Studienangebot abgebaut. Ein vollständiges Studienangebot während der Übergangszeit ist unabdingbare Vorraussetzung für die Einstellung von Studiengängen. Dass ein solches Angebot nicht immer gegeben war, stellte Herr Stief (Dezernat 2) am 27.04.2011 klar: durch die Unterfinanzierung der Lehre sei ein ausreichendes Studienangebot „noch nie“ gegeben gewesen.

2. Ebenfalls hält die UP an der Aussage fest, dass für einige Studiengänge die Gremienbeschlussfassung „noch nicht abgeschlossen“, der letztmalige Prüfungstermin jedoch „bereits rechtskräftig“ sei.

Dies ist fachlicher Unsinn, da nichtexistente Beschlüsse niemals rechtskräftig sein können.

3. Wiederholt betont die UP, dass die von ihr verschickten Schreiben keine Bescheide, sondern bloße Informationen gewesen seien: https://www.asta.uni-potsdam.de/2011/04/kein-widerspruch-mehr-noetig/. Auf dieser Basis ist kein Widerspruch gegen das Schreiben an sich möglich. Jedoch bestätigt dies die Möglichkeit, außer Verlängerungsanträgen auch Leistungsklageverfahren auf weitere Studienmöglichkeiten zu führen.

4. Dennoch drängt in vielen Fällen die Zeit: über 20 Studiengänge sollen zu März 2012 komplett geschlossen werden, d.h. die letztmalige Prüfungsmöglichkeit soll zu diesem Zeitpunkt erlöschen. Studierende werden daher oft dazu aufgefordert, sich schon Mm mai 2011 zur Abschlussprüfung anzumelden, da sonst eine Prüfung bis März 2012 nicht möglich sei. Generell gilt jedoch: rechtlich dürfen die Prüfungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden. Wiederholungsmöglichkeiten und Prüfungsdauer müssen jedem Studierenden unter den gleichen Bedingungen gewährt werden. Dies kann notfalls vor Gericht festgestellt werden.

5. Die UP verweist gerne auf Härtefallanträge an die Prüfungsausschüsse. In der Tat können so in verschiedensten Fällen (vgl. https://www.asta.uni-potsdam.de/2011/04/verlaengerungsgruende-haertefallantrag/) die  Prüfungsmöglichkeiten ausgedehnt werden. Viele Prüfungsausschüsse sind hierbei sehr kooperativ. Verlängerungsanträge sollten jedoch immer zugleich an die UP und den PA und in Kopie an den AStA geschickt werden. Dies ergibt sich daraus, dass die UP nach wie vor Hauptakteur in der Sache ist und auch selbst die Maßnahmen zur Weiterführung der Studiengänge bzw. des Studiengangangebotes bewilligen kann.

6. Auch wenn keine „traditionellen“ Härtefallgründe vorliegen sollten, solltet ihr unbedingt einen Antrag auf Verlängerung der Studien- und Prüfungsmöglichkeiten stellen, schon um deutlich zu machen, dass ihr weiterhin studieren wollt. Dies bezieht sich unter anderem auf die schon aufgeführten Äquivalenzlisten und das fehlende Studienangebot:  http://www.asta.uni-potsdam.de/2011/04/kein-widerspruch-mehr-noetig/

7. Für Studierende, bei denen die Anmeldefristen zu Prüfungen bald auslaufen, empfehlen wir eine hilfsweise und vorsorgliche Anmeldung zur Prüfung mit Verweis auf den gestellten Verlängerungsantrag. Auch hier gehen viele PAs sehr studierendenfreundlich vor. https://www.asta.uni-potsdam.de/2011/05/vorsorgliche-anmeldung-zur-pruefung/

8. Wenn ein Antrag auf Verlängerung (gleich welcher Art) abgelehnt wird, können wir mit euch zusammen juristisch dagegen vorzugehen. Also: Wenn euer Antrag abgelehnt oder nicht behandelt wird, meldet euch bei uns. Ohne konkrete Fälle ist ein gerichtliches Verfahren nicht möglich.

was kann ich sonst noch tun?

a) trage dich auf unseren Verteiler ein: alle betroffenen sowie Vertreter*innen aus den Fachschaften und Fakultäten können so am besten auf dem Laufenden gehalten werden: exmatrikulation@mail.asta.uni-potsdam.de

b) Anträge schreiben! Wir haben unter https://www.asta.uni-potsdam.de/category/service/auslaufende-studiengaenge/ alle relevanten Musterschreiben dazu online gestellt. Ohne Studierende, die diese Anträge individuell schreiben, nützt jedoch aller Druck nichts. Und daran denken: immer an UP, Prüfungsausschuss und AStA schicken.

c) –> HIER <– könnt und sollt ihr eure individuellen Probleme auch anonym in unsere Tabelle eintragen: Aus welchen Gründen konntet ihr nicht ordnungsgemäß studieren? Welche Veranstaltungen fanden nicht sattt? Welche Leistungen wurden nicht anerkannt? Das macht potentiell beim „raussuchen“ etwas Arbeit, jedoch benötigen wir ganz konkrete Punkte und Aufzählungen, um für euch erfolgreich zu sein.

d) Vor allem: Nicht aufgeben! Kämpft mit uns für eure Rechte.

Viele Grüße

Jakob Weißinger, AStA-Referent für Campuspolitik

Jakob Weißinger  [13. Mai 2011]

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