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Großzügig regeln. KOMMENTAR von Jan Kixmüller

Eigentlich ist die Sache doch ganz klar. Wer 2007 an der Uni Potsdam ein Diplom- oder Magisterstudium begonnen hat, der wusste, dass diese „alten“ Studiengänge in wenigen Jahren von Bachelor und Master abgelöst werden. Man musste in seine persönliche Studienzeitplanung mit einberechnen, möglichst in der Regelstudienzeit fertig zu werden. So erging es schon immer Studierenden, die beispielsweise unter einer Studienordnung begonnen hatten, die von einer neuen abgelöst wurde. Allerdings, und darin liegt jetzt das eigentliche Problem an der Universität Potsdam, erlosch der Prüfungsanspruch nicht. Man konnte an einigen Unis sogar das Studium unterbrechen, ohne dass man diesen Anspruch verlor. Und wenn der AStA nun Recht hat, und tatsächlich erst Beginn dieses Jahres bekannt gemacht wurde, dass 2012/13 bereits der Prüfungsanspruch endet, dann geht das nicht. Das können viele der bis zu 4000 Betroffenen gar nicht mehr schaffen. So kann man mit jungen Menschen, die einen Weg zur Teilnahme in der Arbeitswelt und Gesellschaft suchen, nicht umgehen. Was ist beispielsweise mit Alleinerziehenden, die nach Schwangerschaft und Elternzeit je nach Beurteilung nicht mehr als Härtefall gelten. Oder mit ausländischen Studierenden, denen bei einem erzwungenen Wechsel in ein Bachelorstudienfach der Verlust der Aufenthaltsgenehmigung droht. Oder den vielen Studierenden, die sich ihr Studium selbst finanzieren mssen – je nach Studienordnung sind auch dies keine Härtefälle.
Das hätte man alles bedenken müssen. Schließlich brauchen wir doch jeden gut ausgebildeten Kopf. Auch rein wirtschaftlich macht es keinen Sinn, junge Menschen fünf Jahre studieren zu lassen und ihnen dann kurz vor dem Ziel die Tür vor der Nase zuzuschlagen. Großzügigere Übergangsregelungen müssen geschaffen werden. Jetzt ist noch Zeit, allen die wirklich wollen, ihren Abschluss zu ermöglichen. Das würde auch dem Image der Universität Potsdam nicht schaden.
Ganz im Gegenteil.

Kai Gondlach  [20. Mai 2011]

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