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Diese Vorlage soll euch helfen, Anträge auf Verlängerung der letzten Prüfungsmöglichkeit zu stellen. Bitte passt eure Antrage gemäß eurer individuellen Situation an. Bei Aufzählungen sind die jeweils passenden Punkte auszuwählen bzw. weiter auszuführen.

Die fertigen Anträge sind schriftlich zu schicken an:

Den Prüfungsausschuss Eures Hauptfaches

in Kopie an die Kanzlerin

nett wäre, per email an den AStA, damit auch wir eine Übersicht haben


Sehr geehrte Damen und Herren,

  • im Hinblick auf Ihre Mitteilung vom  .04.2011, mir zugegangen am  .04.2011, erlaube ich mir freundlichst den Hinweis,
  • im Hinblick auf Ihre Musterschreiben an Studierende, welche einen Widerspruch gegen Ihr Schreiben vom 28.01.2011 eingelegt haben (hier durch den AStA veröffentlicht: http://www.asta.uni-potsdam.de/2011/04/kein-widerspruch-mehr-noetig/), erlaube ich mir freundlichst den Hinweis,

dass aufgrund eines Aufhebungsbeschlusses von 2007 mit Wirkung für 2007 der Studiengang, in dem ich immatrikuliert ist, nicht aufgehoben sein kann.

Ein solcher ausdrücklicher Aufhebungsbeschluss ist weder von Ihnen veröffentlicht noch in sonstiger Weise erkennbar getroffen worden.

Nach der damals geltenden Gesetzeslage hätte der Akademische Senat der Hochschule vollständig über einen Aufhebungsbeschluss mit allen entsprechenden Konsequenzen informiert werden müssen und diesen zustimmend zur Kenntnis nehmen müssen.

Die bloße Mitteilung über eine beabsichtigte Antragsstellung dürfte diese Voraussetzungen nicht erfüllen, so dass ein wirksamer Einstellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 nicht erkennbar ist.

Eine Schließung des Studiengangs aufgrund der Ordnung für die Einstellung und Aufhebung von Studiengängen vom 19.05.2010 wird auch ihrerseits offenbar nicht geltend gemacht.

Jegliche Schließung eines Studiengangs verlangt, dass seitens der schließenden Einrichtung die im Studiengang zuvor vorhandenen Studierenden die Möglichkeit haben, innerhalb einer angemessenen Frist bis zur Beendigung ihres Studiengangs, ihr Studium ordnungsgemäß zu erbringen.

Dies ist schon wegen der im Wesentlichen erfolgten Einschränkung des Angebotes für Diplom/Magisterstudierende verbunden mit dem Fehlen von Äquivalenzlisten zwischen den neuen Bachelorstudienangeboten und dem Diplomstudiengang für den Studiengang   nicht gegeben.

  • Die ursprünglich angesetzten Prüfungen / Klausuren etwa für XXX konnten dann von den Diplom/Magisterstudierenden nicht geschrieben werden, weil sich herausgestellt hatte, dass es sich nicht um eine absolute Äquivalenzveranstaltung handelte, sondern die Lehrveranstaltung vom Umfang her für die Anerkennung für das Diplomstudium zu gering ausgefallen war.
  • Für die von mir gewählte Vertiefung XXX in meinem Studiengang XXX konnte ich trotz intensiver Suche bis heute keinen Prüfer finden. Die von mir bereits angemeldete Prüfung XXX verzögerte sich auf Grund von nicht von mir zu vertretenden Umständen um XXX Monate.
  • Mein Studium verzögerte sich weiterhin auf Grund der Tatsache, dass ich in den Veranstaltungen XXX am zeitlich umfangreicheren Leistungserfassungsprozess für Bachelor/Masterstudierende teilnehmen musste, obwohl ich noch in einem Diplom/Magisterstudiengang eingeschrieben bin.
  • So fehlt mir als ein Beispiel von mehreren für das Fach  XXX  noch eine Klausur. Der Klausurtermin kollidierte jedoch mit dem Klausurtermin für das Fach  XXX. Das hatte zur Folge, dass ich nur eines der beiden Fächer und insoweit das, welches sicher zumindest im Wintersemester 20XX/XX angeboten wird, insoweit verschieben musste, um dann endlich die Klausur schreiben zu dürfen. Durch die Verringerung der Angebotsintervalle hat somit eine weitere Verlängerung der Studien- und Prüfungsmöglichkeiten zu erfolgen.
  • Weiterhin verlängerte sich mein Studium, auf Grund folgender, in den Nachteilsausgleichsregelungen der Universität Potsdam festgehaltener (siehe http://www.asta.uni-potsdam.de/2011/04/verlaengerungsgruende-haertefallantrag/), nicht von mir zu vertretender Gründe: XXX. Entsprechende Nachweise reiche ich Ihnen bei Bedarf gerne nach.

Ein Studium nach der Studienordnung von  XXX   ist jedenfalls in den letzten 2 Jahren nur sehr eingeschränkt möglich gewesen, so dass jedweder Schließungsbeschluss, soweit er denn überhaupt jemals ordnungsgemäß ergangen sein sollte, um diese Frist jedenfalls zu verlängern wäre.

Ferner ist die Übergangsfrist auch um die Zeiten zu verlängern, in dem kein vollständiges Studienangebot, sondern nur noch ein jährliches Studienangebot im Rahmen der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge erfolgt. Im alten Diplomstudiengang erfolgte im Wesentlichen ein Studienangebot der wesentliche Fächer in jedem Semester. Nur dadurch konnte die Hochschule die allein ihr obliegende Verpflichtung zur Ermöglichung eines Studiums innerhalb der Mindeststudiendauer der Regelstudienzeit erfüllen.

Nebenbei sei darauf hingewiesen, dass bereits die, in der Universitäts-Statistik aufgeführten, druchschnittlichen Studienzeit von 13/14/XX Semester in meinem Studiengang den Schluss nahe legen, dass die Universität Potsdam bereits vor der Umstellung auf Bachelor/Master kein ausreichendes Lehrangebot zur Ermöglichung eines Studiums in Regelstudienzeit vorgehalten hat. Es bestätigte sogar der Leiter des Dezernats für Studienangelegenheiten in der Veranstaltung vom 27.04.2011 öffentlich, dass ein ausreichendes Studienangebot in den letzten Jahren niemals gegeben war.

All dies führt zwingend zur Verlängerung des Prüfungsanspruchs, soweit dieser überhaupt durch irgendetwas eingeschränkt ist.

Einen Schließungsbeschluss unterstellt, kann die Einstellung des Studiengangs aus dem Vorstehenden nicht zum Sommersemester 2011 oder 2012 erfolgen, sondern müsste die Dauer des vollständigen Studienangebotes aufgrund der Organisationsentscheidung der Hochschule um jedenfalls 4 Semester wohl eher aber 8 Semester verlängert werden.

Hinsichtlich des nach wie vor von Ihnen geltend gemachten Verlustes des Prüfungsanspruchs – nunmehr zum 31.03.2012 – gehen Sie davon aus, dass § 20 Abs. 2 Brandenburgisches Hochschulgesetz wohl in der Fassung vom 18.12.2008 hierfür eine Rechtsgrundlage bietet.

Voraussetzung für den Verlust des Prüfungsanspruchs nach § 20 Abs. 2 Brandenburgisches Hochschulgesetz ist jedoch, dass eine in einer Prüfungsordnung bestimmte Frist aus zu vertretenden Gründen nicht eingehalten worden ist.

In der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang  XXX  ist eine solche Frist nicht enthalten.

Im Übrigen ist § 20 Abs. 2 Brandenburgisches Hochschulgesetz, einen Einstellungsbeschluss von 2007 einmal unterstellt, auch nicht anwendbar.

In dem damals geltenden § 12 Brandenburgisches Hochschulgesetz ist überhaupt keine Frist für das Ende von Prüfungsansprüchen definiert, davon abgesehen, dass fraglich ist, weshalb eine Norm, die 2007 gar keine Gültigkeit hatte, von Ihnen herangezogen wird.

Da zumindest durch das Fehlen von Äquivalenzlisten und durch die damit einhergehende erhebliche Einschränkung des Studienangebotes ein ordnungsgemäßes Studium in den letzten Jahren nicht möglich war, bitte ich nunmehr um Übermittlung der Bestätigung Ihrerseits, dass Sie meine Studien- und Prüfungsansprüche um mindestens 4 Semester, mithin bis jedenfalls 31.03.2014, verlängern und garantieren, dass in diesem Zeitraum nunmehr ein für meinen Studienabschluss notwendiges Studienangebot auch aufrecht erhalten wird, auch indem sie die Lehrkräfte anweisen Diplom- und Magisterstudierende nicht von Lehrveranstaltungen auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Wernicke  [2. Mai 2011]

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Eine Antwort zu “Verlängerungsantrag auslaufende Studiengänge”

  1. andrea sagt:

    Hallo,

    schön dass ich endlich einen Eintrag gefunden habe, wo es um die Verlägerung des Diplomstudienganges geht.

    Ich studiere Oecothrophologie in münster und habe das Problem das ich zum 31.08.2011 exmatrkuliert werde.
    Wenn ich nicht in den Bachelor wechsel ??( drittes Semster !!)

    Was kannst Du mir noch Raten, soll ich einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen , aber wer bezahlt das ??

    Was könnte ich Deinem Antrag noch hinzufügen ? Bis wann muss ich so einen ANtrag abgeben ??

    Wünsche dir ein schönes We
    viele <grüße
    andrea