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» themen/Informationen zur dritten S-Bahn-Entschädigung



INFORMATION: Dieser Text ist veraltet und betrifft das Wintersemester 2011/12.

Die dritte Entschädigung von der S-Bahn ist allen viel unauffälliger zugegangen, als die beiden bisherigen. Wir haben nämlich keine Schecks verschickt, sondern die 23,83 EUR, die uns die S-Bahn zugesteht, mit dem Beitrag für das Semesterticket für das Wintersemester 2011/12 verrechnet. Darum zahlt ihr nur etwa 119 EUR für das Ticket und nicht 143 EUR.

Versehentlich den vollen Betrag überwiesen

Es ist leider in Einzelfällen vorgekommen, dass ihr anstatt 225,28 EUR die vollen 249,12 EUR überwiesen habt. Solltet ihr diesen Fehler begangen haben, so haben wir euch eine E-Mail geschrieben. Mit Angabe eurer Kontonummer bekommt ihr das Geld zurückerstattet.

Keinen Rückmeldebeitrag bezahlt und dennoch entschädigt werden

Es gibt auch dieses Jahr wieder einen Stichmonat; den November. Wenn du im November im Besitz eines Semestertickets bist, erhältst du die Entschädigung. Alle, die ihren ermäßigten Rückmeldebeitrag bezahlt haben, haben das Geld ja schon bekommen. Wer sich bis zum November exmatrikuliert, im Urlaubssemester (ohne Ticket) ist oder aus anderen Gründen kein Semesterticket haben wird, bekommt die Entschädigung leider nicht, bzw. da sie ja schon im ermäßigten Rückmeldebeitrag enthalten war, fällt die Summe, die das Semesterticketbüro für die ungenutzte Geltungsdauer erstattet, entsprechend geringer aus.

Um Zweifel an dem Verrechnungsverfahren selber zu begegnen: wären wir bei der Scheckverschickung wie in den vergangenen zwei Jahren geblieben, hättest du dennoch keine Entschädigung erhalten. Dies liegt daran, dass es bisher immer einen sehr weit vom eigentlichen Winterchaos wegliegenden Stichtag gab. So haben beim letzten Mal auch nur die Studierenden einen Scheck erhalten, die am 1.12.2010 ein Semesterticket hatten. Dennoch war die Entschädigung für den Winter 2009/10 gedacht. Inzwischen exmatrikulierte oder beurlaubte Studierende gingen leer aus.

Diese Regelung finden wir höchst ungerecht und haben uns bei den Gesprächen mit der S-Bahn dafür eingesetzt, dass das Verfahren geändert wird und zumindest ein früherer Stichtag gesetzt wird. Bisher ist es jedoch nicht gelungen, damit durchzudringen. Die Aufgabe dies für kommende Entschädigungen zu verbessern bleibt bestehen.

Weitere Fragen

Wenn noch etwas unklar sein sollte, wendet euch bitte an entschaedigung@asta.uni-potsdam.de

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Jonathan Metz  [13. Juli 2011]

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