Logo

» service/Neuer Finanzleitfaden für Studierendenprojekte



Mit Wirkung vom 12. Dezember 2013 gilt ein neuer Finanzleitfaden für alle Antragstellerinnen von Studierendenprojekten. Dieser ist unter www.astaup.de/flf ständig abrufbar und gilt für alle Anträge, die an

  • die Versammlung der Fachschaften (VeFa)
  • das Studierendenparlament (StuPa)
  • oder den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA)

gestellt werden. Der bisherige gemeinsame Leitfaden für Studierendenprojekte und Fachschaften ist damit komplett ersetzt worden. Die neue Fassung ist wesentlich kürzer und verständlicher gefasst. Gerade für alle Antragstellerinnen, die nicht in den Gremien der Studierendenschaft aktiv sind, soll der neue Leitfaden die Arbeit erleichtern und die bürokratischen Hürden der öffentlichen Haushaltsführung etwas verständlicher machen.

Alle Antragstellerinnen können so nun anhand unserer drei Serviceseiten ihre individuellen Projektförderung aus den Mitteln der Studierendenschaft realisieren:

Für Fachschaften gilt weiterhin selbstredend der Finanzleitfaden für Fachschaften.

N. N.  [12. Dezember 2013]

« zurück zur letzen Seite | zum Seitenanfang