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» service/auslaufende studiengänge/Informationen für Studierende in auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen



Seit einiger Zeit informiert die Prüfungsverwaltung der Universität Potsdam alle Studierenden in auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen darüber, dass für ein Erreichen des angestrebten Abschlusses alle Prüfungsergebnisse noch vor dem 31. März 2015 vorliegen müssten. Das beinhalte die Pflicht, bei der Abgabe von Abschlussarbeiten und Klausuren eine Korrekturzeit von ca. sechs Wochen bis zum 31. März einzuplanen.

Diese Information ist nicht zutreffend. Der Rechtsauffassung der Studierendenschaft nach erwerbt Ihr mit der Zulassung zu einer Prüfung und der Festlegung eines Prüfungstermins das Recht, die Prüfung zum angegebenen Termin abzulegen. Bei Abschlussarbeiten ist dieses Kriterium erfüllt, sobald Ihr ein Thema und eine Bearbeitungszeit für die Arbeit erhalten habt. Ob zwischen der Zulassung und der Abnahme der Prüfung bzw. Abgabe der Arbeit der Prüfungsanspruch erlischt, beeinträchtigt Euer Recht auf Ablegen der Prüfung nicht! Insbesondere liegt es nicht in Eurer Verantwortung, die Korrekturzeit für Klausuren oder Hausarbeiten zu berücksichtigen und Euren Prüfungsplan entsprechend anzupassen.

Weiterhin wurden die Prüfungsausschüsse der Fächer, die für die Gewährung der Verlängerungen des Prüfungsanspruches in auslaufenden Studiengängen zuständig sind, offenbar von der zentralen Prüfungsverwaltung angewiesen, Verlängerung nur noch bei Vorliegen von Härtefällen zu genehmigen. Tatsächlich habt Ihr jedoch weiterhin dieselben Ansprüche auf Verlängerung wie in den vergangenen Jahren. Als Gründe können nach wie vor auch das Prüfungsgespräch mit dem Prüfungsausschuss, Tätigkeit in den Gremien der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung, Propädeutika und der notwendige Erwerb von Sprachkenntnissen geltend gemacht werden – zusätzlich zu den Verlängerungsgründen zur Vermeidung unbilliger Härten.

Solltet Ihr Fragen zu den Verlängerungsmöglichkeiten oder Euren ausstehenden Leistungen haben, wendet Euch bitte an die Prüfungsrechtsberatung des AStA:

 

Vincent Heßelmann

pruefungsrecht@astaup.de

0331/977 40 42

Sprechzeiten:

montags 12.00 bis 15.00
freitags 15.00 bis 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Vincent Heßelmann  [27. Januar 2015]

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