Logo

» presse/AStA greift Hochschulprüfungsverordnung vor Gericht an



Oberverwaltungsgericht soll die Verordnung aufgrund von Mängeln im Beteiligungsverfahren aufheben

Mit Antrag vom 26. Mai 2015 hat der AStA der Universität Potsdam die Normenkontrolle über die brandenburgische Hochschulprüfungsverordnung vom 4. März 2015 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingeleitet. Beantragt wird die Aufhebung der Verordnung als formell rechtswidrig, da die Beteiligungspflicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) gegenüber der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BrandStuVe) nicht berücksichtigt wurde. Derzeit wird auch eine Beiladung der BrandStuVe zum Verfahren erwogen.

Das MWFK ist gemäß § 16 Abs. 6 S. 3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) dazu verpflichtet, die BrandStuVe beim Erlass von Verordnungen und Gesetzen „rechtzeitig zu informieren und anzuhören“. Dazu heißt es im Schriftsatz an das OVG: „Im Rahmen der BrandStuVe muss selbstverständlich zu neuen Verordnungen etc. erst eine Meinungsbildung unter den beteiligten Studierendenschaften stattfinden, bevor Stellungnahmen auf der Grundlage des § 16 Abs. 6 Satz 3 BbgHG abgegeben werden können. Vor diesem Hintergrund ist die Anhörungsfrist hier zu knapp bemessen.“ Das bekräftigt auch Sandra-Diana Heidbrecht, AStA-Referentin für Hochschulpolitik: „Den Studierenden lediglich über die Feiertage Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und auf unsere Nachfragen mit Hinhaltetaktik zu reagieren, lässt aufseiten des Ministeriums keine Ernsthaftigkeit bei der Beteiligung erkennen. Deshalb halten wir die Verordnung für rechtswidrig.“

Der AStA schließt sich vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen den Forderungen des akademischen Senats der Universität Potsdam für ein verbessertes Beteiligunsgverfahren an. Diese umfassen insbesondere die Information der Vertretungen aller Statusgruppen mindestens sechs Monate vor dem geplanten Erlasszeitpunkt einer Norm sowie die Unterrichtung über die Aufnahme von Anregungen der Statusgruppen in die Entwürfe. Die Forderungen werden in der am 21. Mai 2015 vom Senat beschlossenen Stellungnahme aufgestellt. „Mit solchen Rahmenbedingungen ließe sich das rabiate und undemokratische Vorgehen des Wissenschaftsministeriums in Zukunft verhindern. Solange sich das MWFK jedoch nicht glaubhaft zu einem angemessenen Format für den Beteiligungsprozess bekennt, werden wir die Verordnung weiter angreifen.“, verspricht Sandra-Diana Heidbrecht.

Tags: , , , , , , , ,

Elisa Kerkow  [28. Mai 2015]

« zurück zur letzen Seite | zum Seitenanfang