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» leben/kulturtermine für studierende/KuZe: Infotresen



Politische Deutung des Vergewaltigungsparagraphen

Wenn ich nichts sage, heißt das dann eigentlich „Nein“? Wenn ich „Nein“ sage, heißt das dann eigentlich auch grundsätzlich „Nein“? Im Zusammenhang mit Gerichtsprozessen gegen sexualisierte Angriffe können uns die Antworten auf diese Fragen mitunter sehr überraschen. Juliane Lehmann beschäftigt sich in ihrer Arbeit mit einem Rechtsvergleich, in dem sie der Frage auf den Grund geht, wann ein „Nein“ auch als „Nein“ verstanden wird, wann ein „Nein“ überhaupt als wichtig gesehen wird und warum es bei einem Diebstahl im Gegensatz zu einer Vergewaltigung für die betroffene Person so viel einfacher ist, nicht alle möglichen eigenen Handlungen als ein „Ja“ interpretiert zu wissen.

Eintritt frei!

Sören Boller  [18. November 2015]

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