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» themen/anerkennung/Stand der 51-Euro Klage



Viele von euch wissen, dass sie jedes Semester Vorbehaltserklärungen gegen die Zahlung der 51 Euro Rückmeldegebühr bei uns im AStA-Büro abgeben können. Das bedeutete erst einmal kaum Aufwand für euch, bietet aber die Möglichkeit, auf die Rückerstattung dieser Summe zu hoffen.
Bereits seit 2000 klagt der AStA der Universität Potsdam in Kooperation mit den Brandenburger Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft (GEW) gegen die Erhebung dieser Gebühr.

Dank dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 6.11.2012 zu einer vergleichbaren Praxis in Berlin, können wir zumindest einigen von euch Hoffnung machen. Das Urteil besagt, dass die so erhobene Gebühr verfassungswidrig sei. Für die Rückmeldegebühren, die auf Grundlage der alten Fassung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) gezahlt wurden, also bis 2008, ist die Rechtslage aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteil inzwischen recht klar. Die Rückmeldegebühren werden in der Zukunft höchstwahrscheinlich zurückgezahlt werden. Allerdings muss hierfür noch eine Klage vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht gewonnen werden.

Überraschenderweise hat das Bundesverfassungsgericht Anfang des Jahres eine erneute Verhandlung der Rückmeldegebühren im BbgHG anberaumt. Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung nicht von derjenigen zur wortgleichen Berliner Regelung abweicht, die das Gericht bereits 2012 gefällt hat. Allerdings kostet der nun bevorstehende Verfahrensgang eine weitere Verzögerung von etwa sechs Monaten. Anschließend steht noch die abschließende Entscheidung des zuständigen Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg an, sodass eine Rückzahlung frühestens ab Mitte 2017 zu erwarten ist.

Für die Rückmeldegebühren, die nach 2008 gezahlt wurden, also auf Grundlage der neuen Fassung des BbgHG, ist eine Rückzahlung nach wie vor unsicher. Wir brauchen daher weiterhin Eure Unterstützung dabei, der Landesregierung unsere Ablehnung der Erhebung von Rückmeldegebühren deutlich zu machen. Das bedeutet, dass ihr die Vorbehaltserklärungen weiter ausfüllen solltet, auch wenn wir keine Garantie geben können, dass sie Euch zu einer Erstattung der gezahlten Gebühren verhelfen werden.

Diejenigen Studierenden, die in der Zeit vor 2008 an der Universität eingeschrieben waren, halten wir über den Stand des Verfahrens und die Modalitäten der Rückzahlungen natürlich auf dem Laufenden.

Hier findet ihr die aktuelle Vorbehaltserklärung

Rückfragen an: info@astaup.de

Didem Demir  [24. März 2016]

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