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» service/Neuregelungen im Finanzleitfaden



Das Finanzreferat des AStA hat erneut den Finanzleitfaden überarbeitet. So könnt Ihr jetzt in Euren Projektabrechnungen Quittungen und Kleinbetragsrechnungen bis zu einer Höhe von 250,00 EUR beim AStA abrechnen. Hier haben wir uns an die aktuelle Regelung in § 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung angepasst. Die Grenze für solche Rechnungen lag bisher bei 150,00 EUR.

Um das Finanzreferat zu entlasten, ist es nur noch möglich bis zu vier Wochen nach Veranstaltungsende bzw. sechs Wochen nach Bewilligung des Antrages (sofern kein konkretes Projektdatum benannt ist) beim AStA die entsprechende Abrechnung einzureichen. Es wurde ein neuer Abschnitt Sanktionen in den Finanzleitfaden eingefügt. Achtet bitte auf diese Regelungen bei Euren künftigen Projekten! Die Formulare zur Abrechnung von Projekten werden zurzeit überarbeitet. Der neue Abrechnungsbogen A1 ist bereits online: ein ausfüllbares PDF mit einer Datenschutzerklärung am Beginn.

N. N.  [2. Dezember 2018]

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