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» 51€-klage/Verfahrenseröffnung 51€-Klage – Pressemitteilung des AStA UP



Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 29. März werden die Verfahren der ehemaligen Studierenden C. E. und N. G. im Potsdamer Verwaltungsgericht verhandelt. Es geht darin um die Frage, ob die Argumentation der Landesregierung bzgl. der Verjährungsfrist für die illegal erhobenen „Rückmelde- und Immatrikulationsgebühren“ greift oder nicht. Der Prozess ist der hoffentlich letzte Schauplatz einer langen Geschichte im Streit der (ehemaligen) Studierenden mit den Landesregierungen des Landes Brandenburg.

Als zum Sommersemester 2001 eine sogenannte „Rückmelde- und Immatrikulationsgebühr“ eingeführt wurde, formierte sich ehrheblicher Widerstand innerhalb der brandenburgischen Studierendenschaften gegen diese Gebühr. Es wurden Vorbehaltserklärungen verteilt, um später darauf verweisen zu können, dass man die Gebühren unter dem Vorbehalt der juristischen Legitimitätsklärung zahle. Sollte die Erhebung der Gebühren später als unrechtsmäßig eingestuft werden, so der Gedanke, könne man auf „vorbehaltliche“ Zahlung verweisen und dadurch eine teure Klage vermeiden. Innerhalb der Studierendenschaften einigte man sich darauf 100 Studierende stellvertretend für alle weiteren Betroffenen klagen zu lassen – 100 Menschen gegen die ursprünglichen 100 Mark. Nachdem der Prozess am Potsdamer Verwaltungsgericht knapp verloren wurde, obwohl die Hochschulen nicht nachweisen konnten, wieso sie ausgerechnet diese Höhe der Gebühr benötigten, wurde der Fall 2007 an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandeburg verwiesen. Auch dort konnte kein klares Urteil gefällt werden, weshalb er schlussendlich beim Bundesverfassungsgericht landete.

In deutlicher Klarheit urteilte das BVerG im Januar 2017, 16 Jahre nach Einführung der Gebühr, dass die Erhebung der „Rückmelde- und Immatrikulationsgebühr“ verfassungswidrig war. Die Gebühren seien demnach zurückzuzahlen. Die brandenburgische Landesregierung bewies in dieser Angelegenheit jedoch ein sehr eigenwilliges Rechtsverständnis. Den von den ursprünglichen 100 Studierenden noch übrigen 65 wurden nach einigem Widerwillen ihre Gebühren erstattet. Die Rückzahlung an andere Studierende verweigert die Landesregierung mit dem Verweis auf eine Verjährungsklausel, die der Potsdamer Landtag 2009 verabschiedet hatte. Demnach seien selbst unrechtsmäßig eingenommene Gebühren nur vier Jahre erstattungswürdig. Das perfide an der Anwedung dieser Klausel zeigte sich kurz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Allen ehemaligen Studierenden, die einen Antrag auf Rückzahlung der unrechtsmäßig gezahlten Gebühren stellten, wurde mit Verweis auf die Verjährung der Anspruch versagt.

Dass es nun zu den beiden Verfahren kommt und zahlreiche weitere Klagen bei dem Potsdamer Verwaltungsgericht eingereicht wurden, zeigt den enormen Frust und auch die Wut, die die Landesregierung mit ihrer Politik erzeugt. Deren Taktik offenbart sich durch die zahlreichen juristischen Prozesse in ungeahnter Deutlichkeit: Die für die Kläger*innen sehr teueren Verfahren sollen die Hürden für Rückzahlung möglichst weit nach oben legen. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Trotz.

Ob der Kampf für die Rückzahlung nach dem 29.03. noch weitergeht, liegt dabei nicht nur in der Hand der Gerichte. Sowohl die Hochschulen als auch die Landesregierung hätten die Möglichkeit, statt sich von teueren Anwält*innen vertreten zu lassen, den Menschen, die eine Rückzahlung eingefordert haben, zu ermöglichen. Doch die Prioritäten scheinen hier anders zu liegen.

Ungeachtet von alledem wird die Gebühr heute unter dem Namen „Rückmelde- und Verwalungsgebühr“ weiter eingezogen – als Reaktion auf den Prozess hatte man die Gebührenbezeichnung 2008 geändert, um sie juristisch nicht mehr angreifbar zu machen. Dass sich dahinter immer noch eine Studiengebühr verbirgt, deren Zweck die Finanzierung der Hochschulverwaltung ist, liegt dabei jedoch auf der Hand. Wie eine linke Landesregierung an einer versteckten Studiengebühr festhalten kann, die für zahlreiche Studierende jedes Semester ehrhebliche finanzielle Einschnitte bedeutet, lässt sich ebenfalls nur schwerlich erklären.

Wir fordern hiermit die Landesregierung erneut dazu auf die illegal eingenommenen Gebühren endlich zurückzuzahlen und die jetzige „Immatrikulations- und Verwaltungsgebühr“ ersatzlos zu streichen!

AStA der Universität Potsdam

Lennard Gottmann  [25. März 2019]

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