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» 51€-klage/+++WICHTIGER Aufruf zum Thema illegale Rückmeldegebühren und zum Stand der 51€ Klage+++



Kurzversion:

Wir starten eine Umfrage zu einer Massenklage! Am 31.12.2020 droht der Rückzahlungsanspruch zu verjähren. Da das Land die Sache weiter aussitzt, bedeutet dass, dass ihr bis dahin selbst aktiv werden müsst. Wir wollen das einfach und risikolos für möglichst viele ermöglichen. Denn es kann einfach nicht sein, dass das Land damit durchkommt. Dazu brauchen wir Input von euch. Bitte tragt euch bis 15.10. ein uns sagt weiteren Kommiliton*innen bescheid!

https://survey.zohopublic.eu/zs/dsB8Se

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Genauere Infos:

Liebe alle,
ihr seid hier vernetzt, weil ihr die verfassungswidrigen Rückmeldegebühren zurückhaben wollt, die zwischen 2000/01 und 2007/08 im Land Brandenburg erhoben wurden. Leider hat die Landesregierung nicht denselben Weg wie in Berlin gewählt, wo auf Antrag unbürokratisch zurückgezahlt wurde. Stattdessen behauptet das Land, die Gebühren seien verjährt. Dagegen klagen nun erneut ehemalige Studierende. Es zeichnet sich aber ab, dass in diesem Jahr nicht mehr die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vorliegen wird. Gleichzeitig gehen die uns unterstützenden Anwält*innen davon aus, dass am 31.12.2020 wirklich Verjährung einsetzt. Für euch heißt dass, dass ihr überlegen müsst, vor dem 31.12.2020 selbst zu klagen. Wir arbeiten gerade an Vorschlägen für euch, wie ihr unkompliziert und möglichst ohne eigenes finanzielles Risiko klagen könnt – dazu wollen wir Kontakt zu einem Prozesskostenfinanzierer aufnehmen. Dieser behält im Fall des gewonnenen Verfahrens jedoch einen Teil der Summe ein (meist 30%). Alternativ können wir euch eine einfache Musterklageschrift zur Verfügung stellen, wenn ihr selbst auf eigenes Risiko klagen wollt. Sollten viele Leute selbst klagen wollen, kann man sich auch in Streitgenossenschaften zusammentun und damit Verfahrenskosten reduzieren. Es ist auch denkbar eine Crowdfunding Kampagne zu starten, wenn es dafür Bereitschaft gibt. Wir möchten gerne rechtzeitig vor dem 31.12.2020 ausloten, welche Variante in Betracht kommt. Daher starten wir diese unverbindliche Umfrage. Denn die erste Variante über den Prozesskostenfinanzierer kommt nur zu Stande, wenn sich ca. 200 Leute beteiligen. Die Klagen müssten an den 3 Verwaltungsgerichten im Land Brandenburg eingereicht werden. Nach der Umfrage würden wir euch über das Ergebnis informieren und abfragen, wer sich verbindlich beteiligen möchte.
Bitte nehmt nur einmal an der Umfrage teil. Bitte macht auch ehemalige Kommiliton*innen darauf aufmerksam.

https://survey.zohopublic.eu/zs

Jonathan Wiegers  [4. Oktober 2020]

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