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» Auslandsstudium (§§ 5-6, § 16, § 17, § 49 BAföG)



Welches ist die Grundvoraussetzung, um BAföG im Ausland zu erhalten?

Die Grundvoraussetzung ist, dass eine ausländische Ausbildungsstätte, (also z.B. eine ausländische Universität) einer förderungsfähigen Ausbildungsstätte in Deutschland gleichwertig ist . D.h. ihr müsst ein Studienfach bzw. Kurse belegen, die ihr an eurer Innlandshochschule zumindest teilweise anrechnen lassen könnt und zu eurem Ausbildungsstand passen. Außerdem müsst ihr nachweislich ausreichende Sprachkenntnisse für die im Ausland unterrichtete Sprache besitzen.

Wer kann alles „Auslands-BAföG“ beantragen?

Alle Studierende die bereits in Deutschland BAföG erhalten können einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Aber auch Studierende, die im Inland kein BAföG bekommen, weil die Eltern oder der Ehegatte „zuviel“ verdienen, können für die Zeit, die sie im Ausland studieren unter Umständen Auslands-BAföG erhalten, wenn das Einkommen der Eltern den durch den Auslandsaufenthalt erhöhten Bedarf nicht übersteigt.

Es gibt vier mögliche Konstellationen des Auslandsstudiums:

  1. Bei ständigem Wohnsitz in Deutschland und regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte im Ausland (PendlerInnen).

    » Förderungsberechtigt sind in diesem Fall nur Auszubildende, die Deutsche im Sinne des Grundgesetztes sind oder nach dem § 8 Abs. 1, Nr. 7 und 8 BAföG förderungsberechtigt sind.
  2. Studierende, die einen ständigen Wohnsitz im Ausland haben und eine sich dort befindende Ausbildungsstätte besuchen.

    » Hier könnt ihr leider kein „Auslands-BAföG“ bekommen, sondern nur Leistungen des jeweiligen Aufenthaltlandes beantragen. Es gibt Ausnahmen in begründeten Einzelfällen.
  3. Wenn ihr nach einem mindestens einjährigem Studium in Deutschland in einem Land der EU bis zum Abschluss studieren wollt.

    » Hier entfällt zwar der Auslandszuschlag aber nicht die übrigen Leistungen, die sonst für ein Auslandsstudium, (s.u.) gewährt werden.

    » Achtung: Bedenkt die Problematik eines möglichen Fachrichtungswechsels nach zwei Semestern Innlandsstudium. Erkundigt euch diesbezüglich entweder bei mir, beim BAföG-Amt oder lest in den Verwaltungsvorschriften nach!
  4. Wenn ihr vorübergehend zu Ausbildungszwecken im Ausland studieren wollt, also das Studium im Ausland nur ein zeitlich begrenzter Abschnitt eures Studiums in Deutschland ist.

    » Vorraussetzung ist hier, dass der Aufenthalt im Ausland dem Ausbildungsstand nach förderlich ist. Wenigstens ein Teil der dort absolvierten Leistungen muss auf die übliche Ausbildungszeit angerechnet werden. Wenn das Studium in Deutschland in der selben Fachrichtung fortgesetzt wird, bleibt ein vorübergehender Wechsel der Fachrichtung durch ein einjähriges Auslandsstudium unbeachtet.

Punkt vier dürfte wohl am häufigsten zutreffen, deshalb hier noch einmal zusammengefasst, welche Zuschüsse es bei einem vorübergehenden Studium im Ausland geben kann:

  • Einen Auslandszuschlag, der dazu dient die Währungsunterschiede auszugleichen. Dieser wird jedoch nicht gewährt, wenn ihr euer Auslandsstudium innerhalb der EU betreibt.
  • Die Kosten für eine Hin- und Rückreise pro Studienhalbjahr bei Aufenthalt im europäischen Ausland. Sonst die Kosten für eine Hin- und Rückreise für die gesamte Dauer des Auslandsstudiums.
  • Die Kosten für eine beitragspflichtig Krankenversicherung im Ausland (hierfür gibt es eine festgelegte monatliche Betragsgrenze).
  • Die Kosten für eventuell anfallende Studiengebühren bis zu einer Höhe von ca.4601,23€ innerhalb von 12 Monaten. In begründeten Ausnahmefällen, können auch höhere Studiengebühren übernommen werden.
  • Diese Informationen sollen euch als erste Orientierungshilfe dienen und stellen keinen Ersatz einer ausführlichen BAföG-Beratung dar!


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