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» presse/Wissenschaftsministerium arbeitet an Neufassung der Hochschulprüfungsverordnung



Änderungen besonders bei Regelstudienzeit, Anerkennung von Leistungen und Abschlussarbeiten

Das Wissenschaftsministerium arbeitet seit längerem bereits an der Neufassung der Hochschulprüfungsverordnung (HSPV), der zentralen Norm für die Studien- und Prüfungsorganisation im Land Brandenburg. Die Verordnung trifft alle maßgeblichen Regelungen zu den möglichen Prüfungsformen wie Klausuren, Hausarbeiten oder mündlichen Prüfungen, der Vergabe von Leistungspunkten, den Abschlussarbeiten bis hin zur Regelstudienzeit und konkretisiert die Regelungen des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) in diesen Bereichen. Damit hängt die Studienrealität der 50.000 Studierenden im Land Brandenburg unmittelbar von den Bestimmungen der HSPV ab.

Die Verordnung wurde zuletzt im Juni 2010 geändert, gemeinsam mit der kleinen Novelle des Hochschulgesetzes. Auch diesmal ist die Neufassung eine Anpassung an das im April 2014 in Kraft getretene neue Hochschulgesetz des Landes. Eine erste Entwurfsversion wurde vom Wissenschaftsministerium bereits im September des vergangenen Jahres erstellt, allerdings nicht den Studierendenschaften zur Stellungnahme zugeleitet, obwohl der neue Absatz sechs im Paragrafen 16 des Hochschulgesetzes der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BrandStuVe) einen Anspruch auf Anhörung in Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren einräumt.

Gelegenheit zur Stellungnahme wurde der BrandStuVe erst gegeben, nachdem die brandenburgischen Hochschulen bereits Vorschläge hatten einfließen lassen und auch dann lediglich in einem kurzen Zeitraum über die akademischen Winterferien. „Dass die studentische Stimme zu einer für alle Studierenden in Brandenburg so bedeutenden Verordnung von Anfang an dabei ist, müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Wir setzen daher große Erwartungen in die geplanten Gespräche mit den Verantwortlichen im Wissenschaftsministerium und werden ein Ausblenden studentischer Interessen auf keinen Fall hinnehmen.“, erklärt die AStA-Referentin für Hochschulpolitik Sandra-Diana Heidbrecht.

Einige Änderungen fallen für die Studierenden dabei besonders ins Gewicht: Das betrifft die Regelungen für das Teilzeitstudium, die Anerkennung von Leistungen an anderen Hochschulen, den Zeitpunkt für die Anfertigung von Abschlussarbeiten sowie die Regelstudienzeit und die damit verbundenen Möglichkeiten der Zwangsexmatrikulation.

Während die Regelungen zu den Teilzeitstudiengängen im Hochschulgesetz konkretisiert und daher aus der Verordnung genommen wurden, gibt es in der Entwurfsfassung eine genauere Definition der anerkennungsfähigen Leistungen von anderen Hochschulen. Problematisch müssen vor allem die Bestimmungen zur Anfertigung von Abschlussarbeiten und der Zwangsexmatrikulation angesehen werden: Die Bachelor- und Masterarbeiten sollen erst später angemeldet und geschrieben werden können als bisher, was für den Studienverlauf der meisten Studierenden eine Behinderung darstellen würde und auch dem kompetenzorientierten Ansatz der Bologna-Reform nicht entspricht.

In der Neufassung der HSPV sollen den Hochschulen mehr Möglichkeiten zur zwangsweisen Exmatrikulation von Studierenden gegeben werden, wenn diese bestimmte Prüfungen nicht rechtzeitig ablegen. Darüber ärgert sich Florian Rumprecht, AStA-Referent für Hochschulpolitik: „Die Entwurfsversion zeigt eine deutliche Tendenz zur Verschulung des Studiums. Dabei werden die Erfahrungen aus den letzten Jahren ignoriert, die immer wieder gezeigt haben, dass zu starke Vorschriften für die Studienplanung den Studienerfolg gefährden. Überregelungen wie beim Zeitpunkt der Abschlussarbeiten und der Zwangsexmatrikulation treten die gesetzlich verbürgte Studierfreiheit mit Füßen!“

Einige der geplanten Änderungen in der HSPV sind für den AStA der Universität Potsdam untragbar: „Nach der Novelle rühmten sich die Gesetzgebenden damit, eine bessere Lösung bezüglich der Thematik der Zwangsexmatrikulation gefunden zu haben. Dieser Trugschluss wird durch die HSPV nur fortgesetzt. Schluss mit Schall und Rauch! Studierende, die über Jahre Arbeit in ihr Studium gesteckt haben, müssen die Sicherheit bekommen, dass diese Zeit nicht vollkommen vergebens war.“, fordert Paul Möller, Referent für das studentische Kulturzentrum.

Laut Gesetz kann es bereits nach vier Semestern im Studium eng werden für Studierende. Wann genau dies der Fall ist und wie die Hochschulen diese Sackgassen einbauen können, wird nun in der HSPV ganz genau geklärt. Die Verordnung gibt aber auch die Möglichkeit, alte Baustellen neu aufzureißen. So schlägt Heidbrecht vor: „In punkto Teilzeitstudium praktiziert die Universität Potsdam eine Variante, die zwar keine Lösung aller Probleme bietet, jedoch bei Weitem besser ist als das, was in Gesetz und Verordnung steht. Der AStA ist der Meinung, dass sich das Ministerium ein Vorbild an dieser Handhabung nehmen sollte!“

An der Universität Potsdam müssen sich nicht viele Angehörige eines Studienganges zusammenfinden, um in Teilzeit studieren zu können. Die Hochschule bietet stattdessen Individuallösungen an. Da die Gründe für ein Teilzeitstudium in der Regel immer ganz individuelle und persönliche sind, liegt Letzteres nahe.

Abschließend stellt Möller stellvertretend für die Studierenden fest: „Die Novelle wurde in den Sand gesetzt. Wir bieten den Vertreter*innen des Landes an, dass wir uns an einen Tisch setzen und zusammen arbeiten. Vielleicht nimmt man die Hilfe – auch die der Hochschulen und Beschäftigten – dieses mal an: Denn wir sind diejenigen, die betroffen sind.“

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Elisa Kerkow  [5. Februar 2015]

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