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» presse/PM: Eklat um Hochschulprüfungsverordnung



Studierende wieder einmal Opfer der wildgewordenen Ministerialbürokratie

Im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg vom 10. März 2015 wurde eine Neufassung der Hochschulprüfungsverordnung (HSPV) verkündet. Die HSPV regelt den gesamten Studien- und Prüfungsbetrieb der Hochschulen des Landes. Die Studierenden als größte Statusgruppe sind hiervon also ebenso betroffen wie der gesamte Lehrkörper. Wissenschaftsministerin Sabine Kunst hat sich nun dazu entschieden, die Verordnung ohne eine angemessene Anhörung der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BrandStuVe) und damit gänzlich ohne Berücksichtigung studentischer Positionen in Kraft zu setzen. In Anbetracht der Bedeutung und des Inhalts der hierergangenen wissenschaftspolitischen Entscheidungenkann von einersachgerechtenRegelungkeine Rede sein. „Was die Wissenschaftsministerin vor diesem Hintergrund zu der unnötig schnellenInkraftsetzung der Verordnung bewogen haben mag, ist uns schleierhaft. Dieses Verhalten stellt abermals einen klaren Vertrauensbruch dar und zeigt einmal mehr die mangelnde Bereitschaft des MWFK, die Stimmen der Betroffenen angemessen zu berücksichtigen“, ärgert sich Sandra-Diana Heidbrecht, AStA-Referentin für Hochschulpolitik.

Besonders fraglich ist dies in den Bereichen, in denen in der Stellungnahme der BrandStuVe ausdrücklich Nachbesserungen des vorgelegten Entwurfs gefordert wurden. Dabei geht es beispielsweise um die unrealistische Doktrin vom Bachelor- und Masterstudium als „Vollzeitstudium“, welcheseine Erwerbstätigkeitnebenbeioder familiäre Verpflichtungen, die zur Lebensrealität des Großteils der Studierenden gehören, nicht zulässt. Darüber hinaus kritisieren die Studierendenvertreter_innen die vorgeschlagenen Regelungen zur Anerkennung von Leistungen, die die vergleichsweise liberale Regelung des Hochschulgesetzes noch weiter einschränken. Auch die in der Verordnung vorgesehenen Bestimmungen zu den Abschlussarbeiten stellen in den Augen der BrandStuVe ein Problem dar: Ihre Anmeldung wird zu spät ermöglicht und anders als auch in anderen Bundesländern üblich, ist nur eine eingeschränkte Wiederholung misslungener Arbeiten möglich. Insgesamt lässt die Neufassung der Verordnung die Absicht erkennen, das Studium weiter durchzureglementieren. Damit wird die deutsche Bolognaunfähigkeit weiter fortgeschrieben, die ein verschultes und immer weniger freies Studium hervorgebracht hat. „Ein Studium, dass sich an der Neugier, den Interessen und den sozialen Belangen der Studierenden misst, ist mit dieser Verordnung kaum noch möglich. Das widerspricht grundsätzlich nicht nur den Zielen der Modularisierung von Studiengängen, sondern führt immer weiter weg von einer würdigen und umfassenden Hochschulbildung, die die Aufgabe der Hochschulen ist“, erklärt Florian Rumprecht, AStA-Referent für Campuspolitik.

Das Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG) verpflichtet das Wissenschaftsministerium im Paragraphen 16, die BrandStuVe bei Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren im Hochschulrecht „rechtzeitig zu informieren und anzuhören“. Während eine Information über die Arbeit an der Neufassung der Verordnung ganz ausgeblieben ist, wurde den Studierendenvertreter_innen Gelegenheit zur Anhörung in einem Zeitraum von zwei Wochen gegeben, die fast vollständig in den akademischen Weihnachtsferien lagen. Das zuständige Referat im Wissenschaftsministerium hatte im neuen Jahr gegenüber den Sprecher_innen der BrandStuVe zugesichert, es werde eine Anhörung geben, über deren Form noch beraten werde. Mit der unterbliebenen Anhörung steht auch die Rechtmäßigkeit der Verordnung in Frage. „Derzeit prüft der AStA gemeinsam mit der BrandStuVe, die Verordnung im Wege der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle anzugreifen. Wir werden uns die gesetzlich zugesicherten Mitspracherechte für Studierendenvertretungen nicht ohne Weiteres von einer wildgewordenen Ministerialbürokratie entziehen lassen“, verspricht Johannes Petrick, Sprecher der BrandStuVe.

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Sandra-Diana Heidbrecht  [20. März 2015]

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