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P R E S S E M I T T E I L U N G
des 19.Allgemeinen Studierendenausschusses der Universität PotsdamPotsdam, d. 15.Januar 2015 Erfolg vor Gericht: Finanzielle Bedrohung des KuZe abgewehrt!

Ein jahrelanger Streit über Zusatz-Mietzahlungen zwischen der alten Eigentümerin des studentischen Kulturzentrums „GWF GbR“ und der Studierendenschaft der Universität Potsdam scheint beigelegt zu sein. Im Verhandlungstermin am 12.01.2016 vor der 6. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG) machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass sie in weiten Teilen der inhaltlichen Urteilsbegründung des Landgerichts Potsdam (Urteil April 2014) folgt. Daraufhin wurde den Parteien nahegelegt eine Einigung zu erzielen. Nach kurzer Beratung des Anwalts der Berufungsklägerin mit seiner Mandantin, zog dieser die Berufungsklage in weiten Teilen zurück. Im Gegenzug erkannte die Seite der Studierendenschaft die Restforderungen an.
„Mit dieser Einigung wurde eine, nicht unerhebliche, finanzielle Bedrohung des KuZe-Projekts in der Hermann-Elflein-Straße abgewehrt“, beurteile Till Hainbach, AStA-Referent für das studentische Kulturzentrum, die heute Verhandlung.
Hintergrund waren Forderungen aus einem Zusatzvertrag, die die alte Eigentümerin gegenüber der Studierendenschaft geltend machen wollte. Beide Instanzen bewerteten diese Forderungen jedoch, aufgrund des mietvertraglichen Charakters des Zusatzvertrages, ab dem Zeitpunkt der Grundbuchübertragung an das Studentenwerk Potsdam für rechtlich unbegründet. Somit folgten sie weitestgehend der Argumentation der Studierendenschaft.

Für Rückfragen steht Ihnen Till Hainbach unter der Rufnummer +49 178 / 347 66 51 zur Verfügung.

Claudia Fortunato  [15. Januar 2016]

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