Logo

» presse/Bundesverfassungsgericht urteilt über 51€ Rückmeldegebühr



Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für den AStA als Studierendenvertretung der Universität Potsdam ein ganz klarer Erfolg in unserem jahrelangen Kampf gegen versteckte Studiengebühren. Jetzt fordern wir eine schnelle Umsetzung des Karlsruher Urteils durch das Land Brandenburg. Juristisch ist klar, dass die von SPD und CDU eingeführten Gebühren, welche bis einschließlich des Wintersemesters 2008/09 erhoben wurden, nicht legal sind und an die betreffenden Studierenden zurückgezahlt werden müssen. Dies war bereits nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im November 2012 betreffend der Studiengebühren in Berlin abzusehen, war der Landesregierung damals jedoch nicht Anlass genug zu handeln.

Die Situation für alle später erhobenen Gebühren ist rechtlich noch nicht endgültig geklärt; wir sind uns sicher, dass sich auch für diese Gebühren fadenscheinige Begründungen finden lassen. Doch Unrecht bleibt Unrecht, weshalb wir die ersatzlose Streichung des entsprechenden Paragraphen im Hochschulgesetz – so wie es der Koalitionsvertrag der Landesregierung vorsieht – und eine komplette Rückzahlung aller seit 2001 erhobenen Gebühren fordern. Die Mittel, die für die Hochschule dabei wegfallen, müssen eindeutig durch das Land kompensiert werden.

Jessica Obst  [7. Februar 2017]

« zurück zur letzen Seite | zum Seitenanfang