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» presse/Rückmeldegebühren zwischen 2001 und 2008 endgültig für unzulässig erklärt



AStA, BrandStuVe und GEW fordern nun auch die Abschaffung der aktuellen Rückmeldegebühren

Im heutigen Urteil zur Erhebung von Rückmeldegebühren an brandenburgischen Hochschulen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in letzter Instanz das Urteil aus Karlsruhe bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte nach einer jahrzehntelangen Klage des AStA und der GEW und unermüdlicher Unterstützung von Musterkläger*innen aus ganz Brandenburg die Erhebung der jahrelang verlangten 51 Euro Rückmeldegebühr bereits am 17.01.2017 für unzulässig erklärt.

Wir begrüßen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts und fordern gleichzeitig eine Abschaffung der aktuellen Rückmeldegebühren seit 2008, welche nicht Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung waren. Lukas Zechner, AStA-Referent für Hochschulpolitik erklärt dazu:

„Die Rückmeldegebühren waren von Anfang an falsch, da sie versteckte Studiengebühren darstellen. Die rot-rote Regierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, dass die aktuellen Gebühren nach dem Urteil aus Karlsruhe neu bewertet werden. Nun liegt der Ball also bei der Landesregierung, die Konsequenz aus den Kosten in Millionenhöhe, die jetzt auf das Land zukommen kann nur lauten: Nicht noch einmal. Ansonsten werden wir auch die aktuellen Rückmeldegebühren durch Klagen zu Fall bringen.“

Zum aktuellen Urteil steht fest, dass das Land Brandenburg in Zusammenarbeit mit den Hochschulen Brandenburgs die Verantwortung trägt, eine reibungslose und zügige Rückzahlung an alle betroffenen Studierenden zu ermöglichen. Sämtliche Kosten müssen von der Landesregierung übernommen werden, und ein einfaches Erstattungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Hochschulen auf die Beine gestellt werden. Jetzt darf es keine bürokratischen Verzögerungen und Zeitspielerei von Land und Hochschulen geben. Zeitnah werden wir entsprechende Vorlagen und Dokumente zur Rückforderung der unzulässigen Rückmeldegebühren 2001-2008 über unsere Kanäle veröffentlichen.

Wir werden den jetzt folgenden Prozess der Rückzahlungen genauestens verfolgen und uns weiterhin mit unseren Forderungen im Sinne der brandenburgischen Studierendenschaft einbringen.

» Aktuelle Informationen zum Verfahrensstand jederzeit unter astaup.de/51euro

Jessica Obst  [22. Juni 2017]

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