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» aktuelles/Corona-Virus: Hinweis zu den Abrechnungsfristen



Liebe Antragssteller*innen! Auch in der aktuell andauernden Corona-Pandemielage ändert sich nichts an Euren beschlossenen Anträgen und den dazugehörigen Abrechnungsfristen: Wenn Ihr Euch nicht bei uns meldet und z.B. die Verlegung einer Veranstaltung anzeigt, gehen wir nicht automatisch davon aus, dass Eure Veranstaltung später stattfindet. Die Abrechnungsfristen bleiben demnach bestehen!

Die Verlegung von Veranstaltungen handhaben wir derzeit sehr unkompliziert: Bitte schreibt uns eine eMail mit dem Ausweichtermin und ob Ihr Euren Antrag einfach aufrecht erhalten möchtet oder Ihr ihn noch einmal stellen wollt. Anderenfalls verfallen Eure bewilligten Mittel spätestens sechs Wochen nach dem ursprünglich geplanten Datum der Veranstaltung, wenn Ihr nichts beim AStA abrechnet!

N. N.  [29. März 2020]

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