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» 51€-klage/Presseerklärung: Vorbereitung von Massenklagen zur Erstattung verfassungswidriger Rückmeldegebühren: BRANDSTUVE und GEW rufen ehemalige Studierende an Brandenburgischen Hochschulen (2001-2008) auf, sich an der Umfrage zu beteiligen



Die Brandenburgische Studierendenvertretung (BRANDSTUVE) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW setzen sich seit nunmehr 20 Jahren dafür ein, dass die verfassungswidrigen Rückmeldegebühren, die zwischen 2001 und 2008 an allen Brandenburgischen Hochschulen erhoben wurden, zurückgezahlt werden. Da das Land sich weiterhin weigert, droht nun am 31.12.2020 tatsächlich Verjährung einzutreten. Daher werden aktuell Massenklagen vorbereitet. BRANDSTUVE und GEW Brandenburg rufen alle ehemaligen Studierenden, die von 2001-2008 an einer Brandenburgischen Hochschule eingeschrieben waren, auf, sich an einer Umfrage zu beteiligen, um die Massenklagen gut vorzubereiten.

Seit 2017 steht durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der 51€-Klage fest, dass die Gebühren in Brandenburg rechtswidrig erhoben wurden. Im August war dies erneut auch ein Thema im Landtag. Während Freie Wähler, Linke, aber auch CDU und Bündnis 90/ Die Grünen signalisierten, dass sie sich einen Kompromiss vorstellen können, kamen von der SPD keine entsprechenden Signale. Somit lehnte der Landtag einen Kompromiss vor dem 31.12.2020 ab. Damit ist nun eine einvernehmliche Lösung nicht mehr möglich und die Betroffenen müssen erneut mit Klagen gegen die Auffassung des Landes vorgehen, um aus ihrer Sicht klarzustellen, dass die Ansprüche nicht verjährt sind. Bereits 2019 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam einer solchen Klage einer ehemaligen Potsdamer Studentin Recht gegeben. Die Universität Potsdam legte jedoch in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg dagegen Berufung ein. Das Urteil wird erst nach dem 31.12.2020 erwartet. Zu diesem Zeitpunkt endet jedoch die Verjährungsfrist, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergibt.

Hierzu der Sprecher der BRANDSTUVE, Jonathan Wiegers: „Nachdem in den letzten Monaten durch uns und andere Akteur*innen massiv politischer Druck auf die Landesregierung ausgeübt wurde, endlich eine Wiedergutmachung für die Betroffenen zu leisten, ist bis heute nichts passiert und die Landesregierung sitzt das Problem weiter aus. Sie nutzt aus, dass das Unrecht bis zu 20 Jahre her ist und setzt darauf, dass die Betroffenen sich nicht wehren. Wir finden dies skandalös und nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar, deshalb loten wir nun die Möglichkeiten aus, wie alle Betroffenen den Klageweg bestreiten können.“

Dr. Fred Albrecht (GEW) ergänzt: „Wir gehen jetzt noch einmal an die Öffentlichkeit, da am 31.12.2020 die Verjährung droht. Dies ist ein unhaltbarer und zutiefst ungerechter Vorgang für die Betroffenen. Dass die Landesregierung hier nicht auf die Betroffenen zugeht, verletzt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Dass die Landesregierung unrechtmäßig 20-30 Millionen Euro einbehält und die Verjährung provoziert, zeigt dass das SPD-geführte Wissenschaftsministerium die legitimen Ansprüche der Betroffenen nicht ernst nimmt. Wir fordern endlich rechtsstaatliches Handeln im Sinne der Betroffenen!“ Die BRANDSTUVE und die GEW Brandenburg rufen deshalb alle Betroffenen der genannten Jahrgänge auf, bis zum 20.10.2020 an folgender Umfrage teilzunehmen: https://survey.zohopublic.eu/zs/dsB8Se

Jonathan Wiegers  [12. Oktober 2020]

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