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» 51€-klage/PRESSEMITTEILUNG: Update zur Massenklage wegen illegaler Rückmeldegebühren an Brandenburger Hochschulen: Verlängerung der Frist für Massenklage bis 22.12., Individuelle Klagen zudem bis 31.12. möglich.



Potsdam/ Brandenburg: Die Brandenburgische Studierendenvertretung (BRANDSTUVE) informiert über den aktuellen Stand der Massenklage im Rahmen der von 2001-2008 illegal erhobenen Rückmeldegebühren an Brandenburger Hochschulen. Im Rahmen der Massenklage konnte aufgrund des großen Interesses eine Fristverlängerung erreicht und ein erster Zwischenstand vermeldet werden.

Der Sprecher der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BRANDSTUVE), Jonathan Wiegers informiert hierzu: „Wir bekommen viel Zuspruch, hören aber auch viel Empörung von den Betroffenen, dass es erst soweit kommen musste. Bei unserem Prozesskostenfinanzierer gehen ständig neue ausgefüllte Formulare ein. Gleichzeitig erreichen uns viele Anfragen von Betroffene, die sich für eine eigene Klage vor den Verwaltungsgerichten entschieden haben. Aufgrund dieser sehr guten Resonanz haben wir mit unserem Prozesspartner Metaclaims noch eine Verlängerung der Abgabefrist erreichen können.“ Hierzu führt Wiegers aus: „Aufgrund vielfacher Nachfrage kann die Abgabefrist für die Sammelklage über den Prozesskostenfinanzierer für die Uni Potsdam auf den 22.12. verlängert werden, die Unterlagen müssen vollständig sein. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Uni Potsdam eine Klage noch abwenden will und zur Zahlung ohne Gerichtsverfahren bereit ist, können alle Anträge berücksichtigt werden, die bis 15.12. eingehen. Alle Infos gibt es unter www.sammelklage.info

Für alle, die nicht an der Sammelklage der Uni Potsdam teilnehmen möchte oder an einer anderen Hochschule studiert haben, ist sogar noch etwas mehr Zeit: Das ausgefüllte Klagemuster (unter www.brandstuve.org) muss spätestens bis 31.12.2020 im zuständigen Verwaltungsgericht im Briefkasten angekommen sein. So können Betroffene leicht klagen, ohne sich einen eigenen Anwalt nehmen zu müssen. Wer dazu mehr Infos braucht, kann sich an sammelklage.51euro@gmail.com melden oder unsere FAQs nutzen.

Jonathan Wiegers erklärt dazu abschließend: „Jetzt wird es ernst für das Land und die Hochschulen! Wir fordern ein letztes Mal das SPD-geführte Wissenschaftsministerium dazu auf, auf die Betroffenen zu zugehen und endlich dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Die Eskalation steht in Form vieler Klagen von Betroffenen direkt vor der Tür und das Problem wird sich nicht in Luft auflösen. Das Land muss jetzt handeln und die Rufe der Betroffenen auf Gerechtigkeit endlich erhören und Sie ausnahmslos entschädigen!“

Hintergrund: Die Brandenburgische Studierendenvertretung (BRANDSTUVE) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW setzen sich seit nunmehr 20 Jahren dafür ein, dass die verfassungswidrigen Rückmeldegebühren, die zwischen 2001 und 2008 an allen Brandenburgischen Hochschulen erhoben wurden, zurückgezahlt werden. Da das Land sich weiterhin weigert, droht nun am 31.12.2020 tatsächlich Verjährung einzutreten. Daher werden aktuell Massenklagen vorbereitet. BRANDSTUVE und GEW Brandenburg rufen alle ehemaligen Studierenden, die von 2001-2008 an einer Brandenburgischen Hochschule eingeschrieben waren, auf, sich an einer Umfrage zu beteiligen, um die Massenklagen gut vorzubereiten.

Seit 2017 steht durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der 51€-Klage fest, dass die Gebühren in Brandenburg rechtswidrig erhoben wurden. Im August war dies erneut auch ein Thema im Landtag. Während Freie Wähler, Linke, aber auch CDU und Bündnis 90/ Die Grünen signalisierten, dass sie sich einen Kompromiss vorstellen können, kamen von der SPD keine entsprechenden Signale. Somit lehnte der Landtag einen Kompromiss vor dem 31.12.2020 ab. Damit ist nun eine einvernehmliche Lösung nicht mehr möglich und die Betroffenen müssen erneut mit Klagen gegen die Auffassung des Landes vorgehen, um aus ihrer Sicht klarzustellen, dass die Ansprüche nicht verjährt sind. Bereits 2019 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam einer solchen Klage einer ehemaligen Potsdamer Studentin Recht gegeben. Die Universität Potsdam legte jedoch in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg dagegen Berufung ein. Das Urteil wird erst nach dem 31.12.2020 erwartet. Zu diesem Zeitpunkt endet jedoch die Verjährungsfrist, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergibt.

Jonathan Wiegers  [12. Dezember 2020]

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