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» 51€-klage/+++ 51€-Klage FAQs Teil III – für individuelle Klagende +++



Hinweis: Wenn ihr euch an der Sammelklage über Metaclaims beteiligt habt, sind diese Fragen für euch nicht relevant!

1. Warum muss ich zu Beginn des Verfahrens Gerichtskosten zahlen? Kriege ich das später wieder zurück?

Die Verwaltungsgerichte verlangen generell einen „Gerichtskostenvorschuss“. Bei Erfolg muss Dir die Gegenseite aber nach Abschluss des Verfahrens den Betrag vollständig erstatten.

Falls die beiden Musterklagen, die gerade beim Oberverwaltungsgericht liegen, nicht erfolgreich sind, wäre es ratsam, die Klage zurückzunehmen. Auch in diesem Falle würde eine teilweise Erstattung der gezahlten Gerichtsgebühren erfolgen, da sich bei Klagerücknahmen die Gerichtskosten um ca. 2/3 verringern.

2. Wie kommt die Summe von 105 oder 159 Euro zustande?

Die Summe ist abhängig vom Streitwert und ergibt sich aus der Gerichtskostentabelle in der bis 31.12.2020 gültigen Fassung. Aus dem Gerichtskostengesetz ergibt sich der Faktor 3,0 (siehe Teil 5 – Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit). Ihr müsst daher in der Gerichtskostentabelle in der Spalte „3,0“ nachlesen: https://www.refrago.de/gerichtsgebuehrentabelle_nach_gkg-vom_01.01.2014_bis_31.12.2020.html

3. Kommen noch nochmal Kosten auf mich zu?

Weitere Kosten würden nur entstehen, wenn die Klage nicht erfolgreich ist. Bei Beendigung des Verfahren würde die Gegenseite dann vermutlich Anwaltskosten geltend machen. Die Höhe ist vor allem abhängig vom Streitwert und davon, ob ein Gerichtstermin stattgefunden hat. Siehe hier unter „Gegnerische Anwaltskosten“: Prozesskostenrechner nach RVG auf rvg-rechner.de (rvg-rechner.de).

4. Ich habe das Angebot der Hochschule erhalten, außergerichtlich ruhend zu stellen, was bedeutet das?

Mit Ablauf des Jahres 2020 wäre Verjährung eingetreten. Daraus ergab sich die Notwendigkeit der Klageerhebung, um hierdurch den Verjährungseintritt zu verhindern. Mit Ihrem Angebot (Verjährungsverzicht bei Ruhendstellung) wollte die Hochschule die Klageerhebung vermeiden. In den uns bekannten Fällen kamen die Angebote aber leider zu spät.

Jonathan Wiegers  [26. Januar 2021]

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