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Richtigstellung zur Stellungnahme zu Vorfällen am Abraham Geiger Kolleg und der School of Jewish Theology

Autor: Allgemeiner Studierendenausschuss

Liebe Studierendenschaft,
English version follows
wir wurden aufgrund eines rechtsanwältlichen Schreibens veranlasst unsere Stellungnahme zu Vorfällen am Abraham Geiger Kolleg und der School of Jewish Theology richtigzustellen. Für den Fall, dass auch ihr euch in einem öffentlichen Rahmen und mit relevanter Reichweite zum Fall äußert, wollen wir uns hierbei auch möglichst transparent und nachvollziehbar ausdrücken.
1) Von besonderer Brisanz ist hierbei, dass der oftmals als Referenz genannte WELT-Artikel, veröffentlicht am 06.05.22, durch die Pressekammer des Landgerichts Berlin in Teilen als rechtswidrig eingestuft und mit einer einstweiligen Verfügung zugunsten Prof. Dr. Homolkas versehen worden sei und somit Verweise auf ihn oder auf Artikel, die wiederum auf ihn verweisen, zu unterlassen sind. Eine detaillierte Aufgliederung der rechtswidrigen Inhalte liegt uns leider nicht vor, ist uns aber in gewissen Maß durch Prof. Dr. Homolkas Rechtsanwalt David Geßner, LL. M.  erläutert worden, wonach es v. a. um den Schutz des Persönlichkeitsrechts gehe. Mit Erscheinen dieser EMail sind wir der entsprechenden Aufforderung auch in Bezug auf unseren Internetauftritt nachgekommen.
2) In der Stellungnahme haben wir die Vorfälle als sexuelle Belästigung interpretiert. Herr Rechtsanwalt David Geßner, LL. M. hat uns darüber aufgeklärt, dass solche Vorwürfe nie im Raum gestanden hätten und gegen Herrn Bomhoff wegen des Versendens pornographischer Schriften ermittelt worden sei. Explizit sind wir aufgefordert festzustellen, dass es sich bei dem Versenden pornographischen Materials nicht um sexuelle Belästigung handelte. Dem kommen wir hiermit nach. 
Von Rechtsanwalt David Geßner, LL. M.  wurde außerdem angemerkt, dass sexuelle Belästigung vom Durchschnittsleser als Übergriffe im Sinne einer körperlichen Berührung wahrgenommen würden. 
Wir möchten dies zum Anlass nehmen, Euch über die gesetzlichen Grundlagen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu informieren. Wir glauben, dass der Inhalt dieser Norm ein sehr relevantes Wissen in unserer heutigen Gesellschaft darstellt und möchten euch diesen Gesetzestext deshalb mit in unsere Richtigstellung schreiben:
 § 3 Absatz 4 AGG. 

„(4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

3) In besonderem Maße richtigstellen möchten wir in diesem Kontext unsere Formulierung, dass Prof. Dr. Walter Homolka „allem Anschein nach Ermöglicher und Dulder dieses übergriffigen Verhaltens war“, da Prof. Dr. Homolka durchaus Maßnahmen ergriffen habe, was aus Berichterstattung ersichtlich wird, die uns Prof. Dr. Homolka hat zukommen lassen. Bei Bekanntwerden des Vorfalls im November 2020 hat er sich als befangen erklärt, woraufhin eine Kommission aus Dozierenden des Kollegs einberufen worden ist, dessen Folge eine Abmahnung an Herrn Bomhoff und eine Aussetzung seiner Lehrtätigkeit schon im Februar 2021 gewesen ist. In Folge weiterer Thematisierung habe Herr Bomhoff schließlich im Januar 2022 gekündigt, sodass er nun auch nicht mehr Pressesprecher des Abraham Geiger Kollegs war. Außerdem nehmen wir zur Kenntnis, dass es laut Herrn Rechtsanwalt David Geßner, LL. M. nicht Herr Bomhoffs Intention gewesen sei, pornographisches Material an einen Studenten zu schicken. Seit Mai 2022 lässt Prof. Dr.  Homolka außerdem verschiedene Ämter ruhen, um die Untersuchung der Prozesse zu erleichtern. 
Aufgrund der Aufforderung durch Herrn Herrn Rechtsanwalt David Geßner,  LL. M. stellen wir im Rahmen dieser versendenden Rundmail klar, dass es sich bei dem Versenden pornografischen Bildmaterials nicht um sexuelle Belästigung handelte und Prof. Dr. Walter Homolka sexuelle Belästigung weder ermöglicht noch geduldet hat. 
Wir  unterstützen die fachliche Arbeit am Abraham Geiger Kolleg und der School of Jewish Theology, deren Arbeit und Rolle als Ausbildungsstätte für weltoffene und den Menschen zugewandte Rabbiner*innen. Wir möchten uns aus diesem Grund auch den folgenden Artikel ans Herz legen:
    
Wir setzen uns zudem dafür ein, dass  Studierende Arbeitsplätze erhalten, bei denen ein Klima der Wertschätzung und des wechselseitigen Respekts für eine gemeinsame und produktive Arbeitsatmosphäre Sorge trägt. Wir fordern alle Studierenden auf sich bei Wahrgenommenden möglichen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vertrauensvoll an uns als euren AStA oder an die Gleichstellungsbeauftrage(n) der Universität Potsdam zu wenden.
Euer AStA ist für alle Studierenden mit Erfahrungen mit Belästigung oder Benachteiligungen eine mögliche Anlaufstelle, um euch zu beraten und euch zu unterstützen. Hierfür ist bspw. das Referat für Gender und Queer Politik ein möglicher Ansprechpartner. Selbstverständlich könnt ihr euch dort auch anonym melden. 
Das Referat ist erreichbar unter queerpolitik@astaup.de und anonym kontaktierbar durch die digitale Mailbox des AStA: https://ansr.me/5tTXh
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist erreichbar unter folgender Seite: https://www.uni-potsdam.de/de/gleichstellung/gleichstellungsbeauftragte/zentrale-gleichstellungsbeauftragte
Weitere Informationen zum Thema „sexualisierte Diskriminierung und Gewalt“ findet ihr auf folgender Seite Eurer Universität Potdam:
Mit freundlichen Grüßen
Euer Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Correction to the statement on incidents at the Abraham Geiger College and the School of Jewish Theology

We have been prompted to correct our statement on incidents at the Abraham Geiger College and the School of Jewish Theology due to a letter from a lawyer. In the event that you also comment on the case in a public setting and with relevant scope, we also want to express ourselves as transparently and comprehensibly as possible.

1) Of particular relevance here is that the WELT article often cited as a reference, published on 06.05.22, has been classified in parts as illegal by the Press Chamber of the Berlin Regional Court and provided with an interim injunction in favor of Prof. Dr. Homolka and thus references to him or to articles which in turn refer to it are to be omitted. Unfortunately, we do not have a detailed breakdown of the illegal content, but it has been explained to us to a certain extent by Prof. Dr. Homolka’s lawyer David Geßner, LL. M., according to which it is primarily a matter of protecting the right of personality. With the publication of this e-mail, we have complied with the corresponding request also with regard to our Internet presence.

2) In the statement, we interpreted the incidents as sexual harassment. Attorney David Geßner, LL. M. informed us that such allegations had never been made and that Mr. Bomhoff had been investigated for sending pornographic material. We are explicitly requested to state that the sending of pornographic material did not constitute sexual harassment. We hereby comply with this request.
Lawyer David Geßner, LL. M. also noted that sexual harassment would be perceived by the average reader as assault in the sense of physical contact.
We would like to take this as an opportunity to inform you about the legal basis from the General Equal Treatment Act (AGG). We believe that the content of this norm is a very relevant knowledge in today’s society and therefore we would like to include this legal text in our correction:
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__3.html

§ 3 Absatz 4 AGG. 

„(4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

3) In this context, we would particularly like to correct our formulation that Prof. Dr. Walter Homolka „was, to all appearances, an enabler and tolerator of this encroaching behavior“, since Prof. Dr. Homolka did take measures, which is evident from reports that Prof. Dr. Homolka sent to us. When the incident became known in November 2020, he declared himself to be biased, whereupon a commission of lecturers of the college was convened, the consequence of which was a warning to Mr. Bomhoff and a suspension of his teaching activities already in February 2021. As a result of further thematization, Mr. Bomhoff had finally resigned in January 2022, so that he was now also no longer the press spokesman of the Abraham Geiger College. Furthermore, we note that according to Mr. David Geßner, LL. M. it was not Mr. Bomhoff’s intention to send pornographic material to a student. Since May 2022, Prof. Dr. Homolka has also rested various offices to facilitate the investigation of the lawsuits.
Based on the request by Mr. David Geßner, LL. M., we clarify in the context of this sending circular email that the sending of pornographic visual material was not sexual harassment and that Prof. Dr. Walter Homolka neither enabled nor tolerated sexual harassment.
We support the professional work at the Abraham Geiger College and the School of Jewish Theology, their work and role as a training center for open-minded and people-oriented rabbis. For this reason, we would also like to recommend the following article:

We are also committed to providing students with workplaces where a climate of appreciation and mutual respect ensures a shared and productive working atmosphere. We encourage all students to contact us as your AStA or the Equal Opportunity Officer(s) of the University of Potsdam in case of perceived violations of the General Equal Treatment Act (AGG).
Your AStA is a possible point of contact for all students who have experienced harassment or discrimination in order to advise and support you. For example, the department for gender and queer politics is a possible contact. Of course, you can also report anonymously.
The department can be reached via queerpolitik@astaup.de and can be contacted anonymously via the digital mailbox of the AStA: https://ansr.me/5tTXh
The central equal opportunity officer can be reached at the following page: https://www.uni-potsdam.de/de/gleichstellung/gleichstellungsbeauftragte/zentrale-gleichstellungsbeauftragte
You can find more information about „sexualized discrimination and violence“ on the following page of your university Potdam:
https://www.uni-potsdam.de/de/gleichstellung/beratung-und-unterstuetzung/sexualisierte-diskriminierung-und-gewalt
With kind regards
Your General Students‘ Committee (AStA)

Philipp Okonek  [17. Juni 2022]

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