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» service/bafög- und sozialberatung/Eignungsnachweis nach dem 4. Semester



Leider gibt es immer wieder Probleme mit dem BaföG-Amt, weil viele Studenten nicht wissen was es mit dem sog. Leistungsnachweis auf sich hat.

„Ausbildungsförderung wird nur gewährt, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht wird“ (GEW-Handbuch, BAFöG, 2001/2002).

Aus diesem Grunde muss beim Übergang zum 5. Fachsemester dem BAföG-Amt der Leistungsnachweis (pinkes Formular, beim BaföG-Amt erhältlich) unaufgefordert vorgelegt werden, damit weiter gefördert wird. Im Regelfall ist das der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung bzw. das Vordiplom oder benötigten Scheine.

Beispiel:

Magisterstudent X ist im Huptfach Y und im Hauptfach Z im 4. Semester und muss nun für dieses Fach zum Semesterende den Leistungsnachweis erbringen. Sein Nebenfach hat er aber nach dem 2. Semester gewechselt und muss für dieses Fach demzufolge den Eignungsnachweis erst in 2 Semestern vorlegen, da er ja im Nebenfach erst im 2. Fachsemester ist.

In einigen wenigen Ausnahmefällen muß der Leistungsnachweis auch schon nach dem Ende des 3. Fachsemesters erbracht werden. Erkundigt Euch im Zweifelsfalle beim BAföG-Amt.

Unter bestimmten Umständen kann der Zeitpunkt der Vorlage auch verschoben werden (näheres erfahrt ihr in der BAföG-Beratung des AStA). Falls aber keine ausreichenden Gründe vorliegen, werden die Zahlungen so lange eingestellt, bis der Leistungsnachweis vorgelegt wurde.

Iris Döhnert  [2. Mai 2002]

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