Logo

» themen/chipkarte/Warum 10 Euro Kaution für die Chipkarte?



Sicher ist euch allen bei der Betrachtung des Uni-Schreibens zur Rückmeldung für das Sommersemester folgender Punkt aufgefallen:

Die Uni-Leitung selbst hat dazu bisher nicht viel informiert – zum SoSe 04 wird an unserer Uni eine Chipkarte eingeführt. Zu den Funktionen, bei Fragen oder für andere Infos zu diesem Thema schaut einfach unter (Chipkarten-Vertrag, Artikel „Chip Chip Hurra?!“) nach.

Für die Ausstellung der Karte verlangt die Uni 10 Euro Pfand und die werden gleich mit den Rückmeldegebühren eingezogen. Die Einführung kann von der Studierendenschaft nicht verhindert werden, daher müssen zunächst alle dieses Pfand bezahlen.

Natürlich sind die 10 Euro nicht verloren – bei Exmatrikulation und Rückgabe der funktionstüchtigen Karte wird das Geld zurückerstattet. Der AStA hat in den Verhandlungen mit der Uni-Leitung lange versucht, das Pfand noch niedriger zu halten. Leider war man hier zu keinem Kompromiss bereit. Ebenso konnten wir nicht verhindern, dass nach Verlust der Karte oder „selbstverschuldeter“ Funktionsuntüchtigkeit bei der Neuausstellung erneut 10 Euro Pfand fällig werden. Ob der/die Studierende selbst für den Fehler der Karte verantwortlich gemacht werden kann, entscheiden die Mitarbeiter des Studierendensekretariats, welche die Karte neu ausstellen. Obwohl dies von uns kritisiert wurde, wird sich diese Praxis leider nicht ändern.

Aber eine andere Zusicherung konnte der AStA erringen. Für die Ausstellung der Karte ist das Einsenden eines Fotos nötig. Wird das Foto nicht oder verspätet eingesendet, wird keine Karte ausgestellt. Für diesen Fall wird das Pfand unverzüglich zurückerstattet. Diese Absprache ist, ebenso wie die Pfandregelung, in dem Chipkartenvertrag geregelt, welcher der AStA mit der Uni-Leitung schließen will. Ohne diesen Vertrag sind die Zusicherungen nur mündlich und daher unverbindlich.

Peer Jürgens  [12. Januar 2004]

« zurück zur letzen Seite | zum Seitenanfang