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» altes/unsichtbar_hopo/PRO-Belegpunkte-Argument: Ohne sind immer zwei PrüferInnen nötig



Das PRO-Belegpunkte-Argument:

Mit dem Belegpunktesystem braucht man nur eine PrüferIn, ohne Belegpunkte immer zwei. Da es aber in den neuen Studiengängen sehr viel zu prüfen geben wird, sind immer zwei PrüferInnen personell nicht machbar. Daher brauchen wir das Belegpunktesystem.

Was heißt das eigentlich?

Das Argument ist so kaum verständlich. Es beinhaltet nämlich schon zwei politische Prämissen des Rektorats:

  1. Wir wollen, dass jede Leistung (also auch Hausarbeiten, Referate, etc. ) mit in die Endnote einfließt.
  2. Wir wollen die Wiederholbarkeit aller Leistungen begrenzen.

Nur wenn mensch an beiden Prämissen unbedingt festhält und 2. nicht rechtlich geschickt durch das Belegpuntesystem lösen kann, müssen alle Leistungen (1.) Prüfungsleistungen werden. Somit also beim Prüfungsamt angemeldet und von zwei PrüferInnen abgenommen werden.

Erklärung und Entkräftung

Es ist nicht so, dass man durch die Einführung von Belegpunkten nur einen Prüfer braucht. Belegpunkte werden eingeführt um die unendliche Wiederholungsmöglichkeit von studienbegleitenden Prüfungsleistungen zu umgehen.

Studienbegleitende Prüfungsleistungen wurden eingeführt um die in die Abschlußnote eingehende Bewertung aller Leistungen (auch Referate, Hausarbeiten, etc. ) ohne großen Aufwand (z.B. zwei PrüferInnen) zu ermöglichen. Schon die Einführung studienbegleitender Prüfungsleistungen ist abzulehnen und auch gar nicht nötig.

Denn schon normale Studienleistungen können ohne großen Aufwand (also zwei PrüferInnen, Anmeldung beim Prüfungsamt) erbracht werden und trotzdem in Studienordnungen zur Voraussetzung für die Prüfungszulassung gemacht werden.

Neue modularisierte Studiengänge mit Prüfung der Module müssen auch nicht mehr Aufwand an tatsächlichen Prüfungen bedeuten:

Als Beispiel sei ein Bachelor-Studium mit 180 LP angedacht (von 30 zu erbringenden LP pro Semester geht das Ministerium in der HSPV aus). Hier kann mit ca. 6-8 zu prüfenden Modulen gerechnet werden (es gibt ja z.B. noch unbewertete Praxismodule). Prüft man diese Module in Modulprüfungen im Ganzen oder eine Lehrveranstaltung aus dem Modul (der Rest würde dann als Studienleistungen erbracht), sieht man, dass die Menge an Prüfungsleistungen nicht größer sein muß als bisher.

Ein solches Vorgehen muß nicht den Prüfungsaufwand erhöhen, man braucht nicht für jede Hausarbeit bzw. jedes Referat zwei PrüferInnen und man ist auch noch auf der rechtlich sicheren Seite.

Denn wie im hier verlinkten Text dargelegt, macht das Belegpunktesystem die rechtlich umstrittenen studienbegleitenden Prüfungsleistungen nicht sicherer und kann bei fast aufgebrauchtem Belegpunktekonto sogar dazu führen, dass jede Leistung (auch Hausarbeit bzw. Referat) von zwei PrüferInnen bewertet werden muß.

Matthias Wernicke  [24. September 2005]

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