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Trotz gegenteiliger Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes soll das Belegpunktesystem wieder abgeschafft werden. Exmatrikuliert wird trotzdem

Der vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg angesetzte Schlichtungstermin zur 2006 eingereichten Klage gegen das Belegpunktesystem ergab vor allem eins: Die Hochschulleitung scheint tief zerstritten über den weiteren Umgang mit dem ungeliebten Prüfungssystem zu sein.

Abschaffung vs. flächendeckende Einführung

Bereits im Sommersemester 2008 hatte das Präsidium der Hochschule beschlossen, das Prüfungssystem zu vereinheitlichen und im Rahmen dessen die Belegpunkteregelungen aus den Studien- und Prüfungsordnungen zu nehmen. Während Norbert Stief, Dezernent für Studienangelegenheiten, „Erfinder“ und als solcher quasi Gralshüter der Belegpunkte die Abschaffung des Belegpunktesystems nicht nur in Frage stellte, sondern auch seine mögliche flächendeckende Einführung androhte, dementierte das Präsidium der Hochschule umgehend. Das Präsidialkollegium der Universität Potsdam sei „im Ergebnis zu dem Schluss gekommen, das Prüfungswesen an der Universität Potsdam zu vereinheitlichen und damit das damals nicht flächendeckend eingeführte Belegpunktesystem wieder abzuschaffen.“ Angeblich liege auch bereits der erste Entwurf einer Prüfungsrahmenordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge vor, der keine Belegpunkteregelungen mehr enthalte. Beim Schlichtungstermin vor dem OVG klang dies freilich noch ganz anders. Dort konnte Norbert Stief als Prozessbevollmächtigter der Präsidentin und zuständiger Dezernent noch keinerlei Aussage machen, wie das Prüfungssystem nach Vorschlag der Hochschulleitung gestaltet werden soll.

Wie lange sollen wir noch warten?

Auch ein entsprechender Entwurf lag bei Redaktionsschluss weder dem AStA noch den studentischen Mitgliedern in den zuständigen Hochschulgremien vor. Und dies, obwohl bereits der 11. AStA nach Bekanntwerden der vom Präsidium angestrebten Vereinheitlichung des Prüfungssystems die Beteiligung von StudierendenvertreterInnen angemahnt und seine Unterstützung angeboten hatte. Ein Angebot auf das seitens der Universität nie reagiert wurde. Derweil exmatrikuliert das Prüfungsamt fleißig weiter Studierende, deren Belegpunktekonto aufgebraucht ist. Ein von der zuständigen Richterin zaghaft angebotener Vergleich, die Exmatrikulationen bis zur Ablösung des Belegpunktesystems auszusetzen und im Gegenzug die Klage zurückzuziehen, lehnten die VertreterInnen der Hochschulleitung rundherum ab. So soll nun zwar zum Wintersemester 2009/2010 eine Rahmenprüfungsordnung mit einem einheitlichen Prüfungssystem in Kraft treten – allein das Belegpunktesystem ist damit noch lange nicht abgeschafft. Das Dezernat für Studienangelegenheiten geht davon aus, das nach Inkrafttreten dieses neuen Prüfungssystems alle betroffenen Prüfungs- und Studienordnungen angepasst werden müssen, was nochmals Monate dauern würde, erklärte Norbert Stief in der mündlichen Verhandlung. Und dann gelten natürlich die alten Prüfungs- und Studienordnungen für bereits immatrikulierte Studierende weiter. Eine Abschaffung des Belegpunktesystems sieht tatsächlich anders aus. Die KlägerInnen haben angesichts dieser wenig ermunternden Umstände angekündigt, die Klage fortzusetzen. Das OVG erklärte das Belegpunktesystem nicht für rechtswidrig, sodass die MusterklägerInnen nun gemeinsam mt dem renommierten Fachanwalt Wilhelm Achelpöhler und der Unterstützung des AStA vor das Bndesverwaltungsgericht ziehen wollen.

Norbert Müller war im 11. AStA für die Betreuung der Klage zuständig und ist studentisches Mitglied im Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät

Norbert Müller  [12. Januar 2009]

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