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» gender/gender-empfehlungen/ENDLICH: Schutz der sexuellen Identität



Petition zum Grundgesetz

Beim Deutschen Bundestag liegt eine Petition aus, mit dem

Ziel, die sexuelle Identität, also den Schutz von Lesben, Schwule, Bisexuellen,

Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen ausdrücklich in das

GRUNDGESETZ aufzunehmen. Um zu erreichen, dass sich der Petitionsausschuss damit

befasst, sind 50.000 Unterzeichner_innen der Petition nötig.

Glücklicherweise kann man dies auch online tun: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9001

Das dafür notwendige Registrieren dauert nur ein paar Minuten, die es uns wert

sein sollten. Übrigens … die Mitzeichnungsfrist für diese spezifische

Petition endet am 03.03.2010.

Es wäre doch gelacht, wenn sich in dieser Republik nicht 50.000 Menschen finden

ließen, denen diese Gesetzesänderung ein wichtiges Anliegen ist. Also fleißig

weiterverbreiten.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen …Änderung des

Grundgesetzes

(Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)

Begründung: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle

Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen

Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche

Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar

verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des

Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche

und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender,

transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine

klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das

deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter

keinen Umständen rechtfertigen können.

Vicky Kindl  [15. Februar 2010]

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