» gender/gender-empfehlungen/ENDLICH: Schutz der sexuellen Identität
Petition zum Grundgesetz
Beim Deutschen Bundestag liegt eine Petition aus, mit dem
Ziel, die sexuelle Identität, also den Schutz von Lesben, Schwule, Bisexuellen,
Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen ausdrücklich in das
GRUNDGESETZ aufzunehmen. Um zu erreichen, dass sich der Petitionsausschuss damit
befasst, sind 50.000 Unterzeichner_innen der Petition nötig.
Glücklicherweise kann man dies auch online tun: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9001
Das dafür notwendige Registrieren dauert nur ein paar Minuten, die es uns wert
sein sollten. Übrigens … die Mitzeichnungsfrist für diese spezifische
Petition endet am 03.03.2010.
Es wäre doch gelacht, wenn sich in dieser Republik nicht 50.000 Menschen finden
ließen, denen diese Gesetzesänderung ein wichtiges Anliegen ist. Also fleißig
weiterverbreiten.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen …Änderung des
Grundgesetzes
(Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)
Begründung: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle
Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen
Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche
Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar
verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des
Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche
und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender,
transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der
Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine
klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das
deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter
keinen Umständen rechtfertigen können.
Vicky Kindl [15. Februar 2010]
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