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» themen/rückmeldegebühren/Pressemitteilung: Rückmeldegebühren auf dem Prüfstand



AStA rät dem Land Brandenburg die sofortige Streichung der Gebühr

Das Land Brandenburg muss seinen Studierenden in den nächsten Jahren vermutlich bis zu 42 Millionen Euro verfassungswidrig erhobene Gebühren zurückzahlen. In Berlin wurde eine vergleichbare Praxis bereits am 6.11.2012 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt und eine Rückzahlung der erhobenen Gebühren angeordnet. Das brandenburgische Oberverwaltungsgericht stuft in seinem Urteil vom 24.10.2013 den brandenburgischen Fall zumindest für die bis 2008 gültige Version des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) ähnlich ein. Die Gebührennorm wird nun noch einmal dem BVerfG zur Beurteilung vorgelegt. Dies verzögert die endgültige Entscheidung voraussichtlich um weitere ein bis zwei Jahre. Es ist zu erwarten, dass das endgültige Urteil die sogenannten „Rückmeldegebühren“ für verfassungswidrig erklärt.

Der AStA der Uni Potsdam klagt zusammen mit der Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft (GEW) seit dem Jahr 2000 gegen die Erhebung der damals noch 100 D-Mark Verwaltungsgebühr. Inzwischen beträgt der Posten „Rückmeldegebühr“ im Semesterbeitrag 51 Euro.

Doch auch nach 2008 Immatrikulierte dürfen hoffen. Eine Klage gegen diese Gebühren auf Grundlage der aktuellen Fassung des BbgHG ist in der Vorbereitung. „Es ist gut möglich, dass das Land auch diese Klage letztendlich verlieren wird, da sich die Formulierungen nur wenig unterscheiden.“, sagt Paul Möller, AStA-Referent für Hochschulpolitik.

Der AStA der Uni Potsdam fordert die Landesregierung deshalb auf, die Erhebung der 51 Euro pro Semester sofort auszusetzen. „50.000 Studierende gibt es an Brandenburgs Hochschulen. Die Rückmeldegebühr verursacht Jahr für Jahr mehr als 5 Millionen Euro Einnahmen, die den Landeshaushalt inzwischen um 40 Millionen Euro verfälschen. Diese Summe auf einen Schlag abtreten zu müssen, würde dem Land schon zum jetzigen Zeitpunkt sehr weh tun. Und es wird ja immer mehr.“

Für die Landeshaushaltsplanung als auch die Rechts- und Planungssicherheit der Hochschulen sei es daher sinnvoll, schon jetzt den Einzug der zweifelhaften Gebühren zu unterlassen.

Marei Frener  [28. November 2013]

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