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» themen/rückmeldegebühren/Neues zur 51 Euro-Klage



Der allhalbjährlich zu entrichtende Semesterbeitrag der Uni Potsdam enthält einen mit 51 Euro bezifferten Posten names „Rückmeldegebühr“. Im Jahr 2000 begann der AStA zusammen mit der Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft (GEW) gegen die Erhebung der (damals noch) 100 D-Mark Verwaltungsgebühr zu klagen. Viele von euch haben Vorbehaltserklärungen gegen die Zahlung der 51 Euro Rückmeldegebühr bei uns im AStA-Büro abgegeben.

Für die Rückmeldegebühren, die auf Grundlage der bis 2008 gültigen Fassung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) gezahlt wurden, ist die Rechtslage aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteil inzwischen recht klar. Das Urteil vom 6. November 2012 zu einer vergleichbaren Praxis in Berlin besagt, dass diese Form des Gebührenerhebens verfassungswidrig sei.

51 € goes BVerfG

Die Rückmeldegebühren für Immatrikulierte an der Uni Potsdam bis einschließlich Wintersemester 2008/2009 werden eines Tages also höchstwahrscheinlich zurückgezahlt werden. Allgemein schätzte das Gericht in der Verhandlung des Brandenburgener Falls am 24. Oktober 2013 vor dem brandenburgischen Oberverwaltungsgericht den Fall genauso ein wie in Berlin. Allerdings muss die Gebührennorm hierfür noch einmal dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Beurteilung vorgelegt werden. Es kann daher noch ein bis zwei Jahre dauern, ehe es zu den Rückzahlungen kommt.

Für die Rückmeldegebühren, die auf Grundlage der ab dem 18. Dezember 2008 gültigen Fassung des BbgHG erhoben wurden, ist eine Rückzahlung dagegen unsicher. Dafür ist zunächst eine weitere Klage erforderlich. Deshalb ist es sinnvoll, dass ihr weiterhin Vorbehaltserklärungen auch für die Semester nach 2008 ausfüllt. Natürlich können wir keine Garantie geben, dass sie zu einer Erstattung der gezahlten Gebühren führen werden.
Diejenigen Studierenden, die in der Zeit vor 2008 an der Universität eingeschrieben waren, halten wir über den Stand des Verfahrens und die Modalitäten der Rückzahlungen natürlich auf dem Laufenden.

Paul Möller  [12. November 2013]

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