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Inhaltsverzeichnis:
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Der AStA der Universität Potsdam unterstützt kreative und innovative studentische Projekte, die das Leben an unserer Uni bereichern und zu einer vielfältigen Campusgemeinschaft beitragen. Ob kulturelle Veranstaltungen, sportliche Aktivitäten oder Bildungsinitiativen – wenn du eine Idee hast, die der Studierendenschaft zugutekommt, kannst du eine Förderung beantragen.
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Rechtsgrundlage ist die Projektförderrichtlinie des AStA:
Projektförderrichtlinie für studentische Projekte
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Welche Projekte fördern wir?
Gefördert werden Projekte, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:
- Vertretung der Interessen der Studierenden
- Förderung der politischen Bildung
- Kulturelle oder soziale Teilhabe der Studierenden
- Förderung des Hochschulsports
Dabei achten wir besonders auf Projekte, die inklusiv und nachhaltig gestaltet sind. Wichtig ist auch, dass die geförderten Projekte keine kommerziellen Zwecke verfolgen.
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Wir fördern:
- Projekte zur Vertretung der Interessen der Studierenden
- Projekte zur Förderung der politischen Bildung
- Veranstaltungen zur kulturellen oder sozialen Teilhabe der Studierenden
- Hochschulsportveranstaltungen
- Projekte mit klarem Bezug zur Studierendenschaft und einem positiven Mehrwert für die Gemeinschaft
- Öffentlichkeitsarbeit und Werbematerialien, die den AStA als Förderer ausweisen
- Sachkosten wie Mieten, Materialkosten, Fahrtkosten, die zur Durchführung des Projekts notwendig sind
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Wir fördern nicht:
- Individuelle Projekte ohne langfristigen Nutzen für die Studierendenschaft
- Projekte zur Finanzierung von Hochschulgruppen, die an Gremienwahlen teilnehmen
- Projekte, deren Hauptkosten für den Konsum von Alkohol, Tabak oder ähnlichem entstehen
- Individuelle Fortbildungen oder persönliche Interessen ohne Mehrwert für die Studierendenschaft
- Reguläre Ausstattung für Lehrveranstaltungen oder Studienleistungen
- Werkverträge an Personen, die in studentischen Gremien tätig sind
- Projekte, die hauptsächlich der individuellen Vorteilsnahme dienen
- Ausgaben, die durch mangelnde Sorgfalt vermeidbar gewesen wären (z.B. Mahngebühren, Bußgelder)
- Projekte, deren überwiegende Ausgaben für Speisen und Getränke anf
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Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich beim AStA eingereicht werden. Für einen erfolgreichen Antrag benötigst Du folgende Angaben:
- Kontaktadresse der verantwortlichen Person
- Beschreibung des Projekts bzw. Konzept
- Detaillierter Finanzplan mit voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben
- Höhe des beantragten Zuschusses
- Erklärung des studentischen Mehrwerts nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG)
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Wichtig: Dein Antrag sollte rechtzeitig vor Projektbeginn über die Webseite des AStA eingereicht werden. Außerdem ist es notwendig, den AStA als Förderer in der Öffentlichkeit zu nennen, z.B. durch das Verwenden des AStA Logo auf Werbematerialien.
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Der Finanzplan