Der neue Finanzleitfaden der Studierendenschaft der Universität Potsdam tritt am 18. September 2025 in Kraft und beinhaltet wichtige Änderungen wie eine neue Kapitelstruktur, eine Senkung des Sanktionsgrads bei verspäteten Abrechnungen, die Entfernung des Belegpunkts “Belege ab 750€”, neue Regelungen für Bewirtungsmittel bei Ersti-Veranstaltungen und eine Erhöhung der Delegationsgröße bei Dienstreisen von 2 auf 4 Personen.
Liebe Studierende der Universität Potsdam,
am 18. September 2025 wurde der neue Finanzleitfaden (in der 11. überarbeiteten Fassung) der Studierendenschaft der Universität Potsdam veröffentlicht.
Die neuen Regelungen treten am 18. September 2025 in Kraft.
Wichtige Änderungen im Vergleich zur vorherigen Fassung sind u.a.:
- eine veränderte Sortierung/Nummerierung der Kapitel/Unterkapitel sowie das Anpassungen von Gesetzestextpassagen,
- die Senkung des Sanktionsgrads bei verspäteten Abrechnungen auf “bis zu 25%”,
- die Entfernung des Punktes “Belege ab 750€” unter Belegsystem,
- neue Regelungen für Bewirtungsmittel im Zuge von Ersti-Veranstaltungen und Ersti-Beuteln und,
- die Erhöhung der Delegationsgröße von 2 auf 4 Personen unter dem Punkt Fahrkosten von Dienstreisen und Transportfahrten.
Ihr findet den neuen Finanzleitfaden u.a. auf der VeFa-Webseite unter https://vefa.uni-potsdam.de/finanzen/finanzleitfaden/ sowie auf unserer Webseite unter https://astaup.de/dokumente-ordnungen
Wir wünschen allen Studierenden weiterhin eine schöne, vorlesungsfreie Zeit!
Viele Grüße,
Hendrik Bruhn, Referent für Finanzen