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» 51€-Klage


Universität weigert sich weiterhin rechtswidrige Gebühren zurückzuzahlen [22. Mai 2019]

PRESSEMITTEILUNG: Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 29. März 2019 über die verfassungswidrige „Rückmelde- und Verwaltungsgebühr“ hat die Universität Potsdam nun Berufung eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte der ehemaligen Studierenden der Universität Potsdam die Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Gebühren in voller Höhe zugesprochen. Dies gab der Präsident Oliver Günther auf der Sitzung des akademischen Senats am 15.05.2019 bekannt.

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