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» FAQ – Sozialfonds



Die nachfolgenden Erklärungen stellen keine erschöpfenden Erläuterungen zu den Regelungen der Ordnung zum Potsdamer Semesterticket und zum Sozialfonds der Studierendenschaft der Universität Potsdam (SemtixO) dar. Sollte deine Frage hier nicht aufgeführt sein, oder nicht ausreichend beantwortet werden, lies bitte zuerst in der SemtixO nach. Sollte deine Frage dennoch nicht beantwortet werden, kannst du dich gern an die Semesterticketberatung wenden.
English version

Inhaltsverzeichnis

Der Semesterbeitrag inklusive Semesterticket

 

Antragstellung – Wer kann einen Antrag stellen?

 

Antragstellung – Wann, wie und wohin?

 

Der Antrag ist gestellt…

 

Antragstellung – Unterlagen einreichen

 

Antragstellung – Berechnung

 

Antrag – Entscheidung und Überweisung

 

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Der Semesterbeitrag inklusive Semesterticket


Kann ich den Semesterbeitrag später oder in Raten bezahlen?

    Nein. Die Zahlung des Semesterbeitrages ist unerlässlich für eine ordnungsgemäße Immatrikulation. Es gibt jedoch eine Nachzahlungsfrist, bei der Verspätungs-Gebühren erhoben werden.

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Kann ich mich im Voraus von der Bezahlung des Semestertickets befreien lassen?

    Nein. Auch im Falle einer „Befreiung“ aus sozialen Gründen würde das Semesterticket erst im Nachhinein erstattet werden.

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Antragstellung – Wer kann einen Antrag stellen?


Bin ich antragsberechtigt?

    • Antragsberechtigt sind ab dem SoSe 2024 prinzipiell alle Studierende der Universität Potsdam im Bachelor- und im Masterstudium.

 

Siehe § 2 (1) SemtixO

    Ob eine Förderung durch den Sozialfonds möglich ist, entscheidet deine finanzielle Situation. Wenn dein Einkommen jeden Monat geradeso deine Ausgaben deckt, du ständig knapp bei Kasse bist, dann solltest du auf jeden Fall einen Antrag stellen.

Siehe § 2 (2) SemtixO

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Ich studiere in Teilzeit. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

    Auf jeden Fall. Maßgeblich für die Förderungsfähigkeit ist nicht, ob du in Vollzeit oder Teilzeit studierst, sondern wie das individuelle Verhältnis von Einkommen zu Bedarf ist.

Siehe § 2 (1) & (2) SemtixO

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Ich wohne noch bei meinen Eltern. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

    Natürlich. Deine Wohnsituation allein ist nicht entscheidend. Es wird deine gesamte soziale Situation berücksichtigt. Wenn du bei deinen Eltern wohnst zahlst du möglicherweise keine Miete, hast aber dennoch einen Grundbedarf, und Ausgaben die berücksichtigt werden.

Siehe § 2 (5) SemtixO

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Ich bekomme BAföG/ALGII. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

    Natürlich. Oftmals reicht die Leistung nach dem BAföG oder andere finanzielle Unterstützung nicht aus um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Du solltest also in jedem Fall einen Antrag stellen, wenn dies deine einzige Einnahmequelle ist, oder trotz weiterer Einnahmen am Ende jeden Monats regelmäßig nichts übrig bleibt.

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Antragstellung – Wann, wie und wohin?


Wann kann ich einen Antrag stellen?

    Innerhalb der Antragsfristen. Diese sind für „rückgemeldete“ Studierende:

 

    Antrag für das Sommersemester: 15.01.-28./29.02.
    Antrag für das Wintersemester: 15.06.-31.07.

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Ich bin neu an der Uni (Erstsemester-Studierende). Wann kann ich einen Antrag stellen?

    Für neuimmatrikulierte Studierende beginnt die Antragsfrist mit Beginn des Semesters und endet vier Wochen später. Bei Immatrikulation im laufenden Semester endet die Frist vier Wochen nach Einzahlung des Semesterbeitrags.

Siehe § 7a (3) SemtixO

    Dabei ist es egal ob du im ersten Semester eines Bachelor- oder Masterstudienganges immatrikuliert bist. Es muss jedoch dein erstes Semester an der Universität Potsdam sein.

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Wie stelle ich einen Antrag?

    Schritt 1: Du musst das Antragsformular online ausfüllen. Am Ende der Online-Dateneingabe wird ein .pdf erzeugt. Dieses speicherst du am besten auf deinem PC oder einem USB-Stick zum Versand per E-Mail, oder druckst es direkt aus.
    Schritt 2: Anschließend unterschreibst du das Antragsformular.
    Schritt 3: Du schickst den Antrag an uns – per E-Mail (Scan des unterschriebenen Antrages) oder Post. Am besten gleich mit allen notwendigen Unterlagen.
    • ! Bitte beachte: Der Antrag ist nur mit einer Unterschrift gültig. Es reicht nicht die Daten in das Antragsformular online einzugeben! Uns muss das Dokument mit Unterschrift vorliegen!

 

 

Online-Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets aus sozialen Gründen

 

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Wohin muss ich den Antrag schicken?

    • Mit Unterschrift per E-Mail an:

semtix.sozial[at]astaup.de

Die Post-Adresse lautet:
AStA der Universität Potsdam
Semesterticketberatung Sozialfonds
Hermann Elflein Str. 10
14467 Potsdam

Dort befindet sich das Büro der Semesterticketberatung, im studentischen Kulturzentrum [KuZe], in der Innenstadt.
Falls du den Antrag in das AStA-Büro am Neuen Palais geschickt hast, ist das auch kein Problem. Der Antrag wird dann weitergeleitet.

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Der Antrag ist gestellt…


Ist mein Antrag eingegangen?

    Wenn dein Antrag eingegangen ist, und alle formellen Anforderungen erfüllt wurden (Online-Dateneingabe ist erfolgt, Antragsformular mit Unterschrift liegt vor, Frist eingehalten), erhältst du (erst nach Ende der Antragsfrist!) von uns eine Bestätigung per E-Mail darüber, dass er fristgerecht beim AStA eingegangen ist.

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Ich habe einen Antrag gestellt. Wann bekomme ich eine Rückmeldung über die Entscheidung / ob der Antrag bewilligt wird?

    Nach der Sitzung der Sozialfondskommission, in der über deinen Antrag entschieden wird, wirst du über die Entscheidung informiert. Wurde der Antrag bewilligt, wirst du per E-Mail über darüber informiert.

Wurde dein Antrag abgelehnt, erhältst du einen Ablehnungsbescheid per Post zugeschickt.

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Antragstellung – Unterlagen einreichen


Es sind sehr viele Unterlagen. Muss ich alles kopieren und per Post schicken?

    Nein. Du kannst alle Unterlagen gern per E-Mail einreichen. Es werden nur folgende Dateiformate angenommen: .pdf oder .jpg. Screenshots von einer Handy-Ansicht werden nicht angenommen, da hierbei in der Regel relevante Informationen fehlen. Download-Links zu Cloud-Ordnern oder Fremdservern werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

Bitte achte auf die Lesbarkeit der Dokumente, insbesondere bei fotografierten Dokumenten, da wir sonst wiederholt nach lesbaren Dokumenten fragen müssen. Endlos-pdf, die keine Seitengrenzen haben, werden nicht angenommen! Kontrolliere deine Dateien hinsichtlich Lesbarkeit, Dateiformat und Ausgabeformat bevor du sie uns schickst.

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Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    • Eine Liste der mindestens benötigten Unterlagen wird am Ende der Online-Dateneingabe, bzw. auf der zweiten Seite des Antrages angezeigt. Bitte reiche Unterlagen zu allen Sachverhalten ein, die auf dich zutreffen. Sollte ein Sachverhalt nicht auf dich zutreffen, vermerke dies bitte eindeutig.

 

Grundlegend benötigte Unterlagen (Liste nicht erschöpfend!):

  • Nachweis der Einzahlung des Semesterticketbeitrages – Studienbescheinigung des Semesters für das der Antrag gestellt wird
  • gezahlte Miete (relevante Seiten des Mietvertrages, Kontoauszug)
  • ggf. Wohngeldbescheid
  • gezahlte Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungskosten
  • Einkommensnachweise (Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, etc.)
  • ggf. BAföG-Bescheid inklusive aller Anlagen
  • ggf. ALG II-Bescheid inklusive aller Anlagen
  • Unterhalt: jedwede erhaltene finanzielle Unterstützung, oder Zahlung von Unterhaltsverpflichtungen
  • Kontoauszüge (bei mehreren Konten aller Konten, auch PayPal-, Spar-, und Anlagekonten)

Bei den Kontoauszügen bitte beachten: Der Zahlungsempfänger und der Verwendungszweck dürfen nicht vollständig geschwärzt werden. Teilschwärzungen dürfen vorgenommen werden, sofern es sich um Informationen beispielsweise über Religion, ethnische Herkunft, Sexualleben, Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeiten und Gesundheit handelt. Der Betrag darf nicht geschwärzt werden.

 

  • bei Verheirateten mit/ohne Kind oder eheähnlichen Partnerschaften mit Kind zusätzlich:
    – Einkommensnachweise des Partners (Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, Elterngeld-Bescheid, ALGII-Bescheid, etc.)
    – Nachweis Zahlung von Kranken- & Pflegeversicherung des Partners
    – Vermögensnachweis des Partners (Kontoauszüge)
    – Geburtsurkunde/n des/r Kindes/r

Siehe § 5 SemtixO

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Betrachtungszeitraum: Für welchen Zeitraum musst du Unterlagen einreichen?

    Es wird davon ausgegangen, dass du im laufenden Semester das Geld für das nächste Semester ansparen musst. Daher wird das laufende Semester, in dem du den Antrag stellst, als Berechnungszeitraum für deinen Antrag für das kommende Semester herangezogen. Der Berechnungszeitraum für einen Antrag auf Erstattung des Semesterticketbeitrages für das Sommersemester ist also das unmittelbar vorangegangene Wintersemester. Der Berechnungszeitraum für das Wintersemester ist das vorangegangene Sommersemester.

Siehe § 2 (2) SemtixO

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Bis wann muss ich die Unterlagen einreichen?

    Am besten reichst du bei Antragstellung schon alle Unterlagen ein, die dir bis dahin vorliegen. Da die Antragsfristen (28./29.02., oder 31.07.) vor dem Ende des jeweiligen Berechnungszeitraumes liegen (31.03. für SoSe-Anträge, 30.09. für WiSe-Anträge), können bei Antragstellung logischerweise noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Wenn du am Ende des Berechnungszeitraumes alle fehlenden Unterlagen zusammen getragen hast, reiche diese bitte unaufgefordert ein. Per E-Mail genügt. Wenn der Antrag bearbeitet wird, und festgestellt wird, dass noch Unterlagen fehlen, werden wir dich per E-Mail auffordern diese nachzureichen. In dieser Aufforderung wird eine angemessene Frist gesetzt.

Siehe § 6 & § 7 (2) SemtixO

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Was passiert wenn ich die Unterlagen nicht innerhalb der Frist einreiche?

    Lässt du die individuelle Frist verstreichen, kann dein Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden. Darüber entscheidet die Sozialfondskommission.

Siehe § 6 (3) SemtixO

    Solltest du die Unterlagen aus einem triftigen Grund nicht fristgerecht eingereicht haben, zum Beispiel wegen Krankheit, wird dies natürlich berücksichtigt, und dein Antrag weiterhin bearbeitet.

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Antragstellung – Berechnung


Was wird als Bedarf berücksichtigt?

  • Grundbedarfssatz für den Antragsteller
  • Mietkosten
  • Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung
  • Werbungskostenpauschale (bei Arbeitstätigkeit)
  • Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (z.B. Haftpflichtversicherung)
  • geförderte Altersvorsorgebeiträge
  • evtl. Mehrbedarf

Siehe § 2 (3) bis (7) SemtixO

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Was wird als Einkommen berücksichtigt?

Zum Einkommen gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert.

    Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
  • Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit
  • Unterhalt (jedwede finanzielle Unterstützung)
  • BAföG
  • Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II
  • Rente, Waisenrente, Halbwaisenrente
  • sonstige Einnahmen

Siehe § 2 (7) und (8) SemtixO

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Welche Kosten werden nicht gesondert berücksichtigt?

    Diese Kosten übersteigen den Rahmen einer sozialen Absicherung:
  • Handykosten
  • privater Internetzugang
  • Kosten für Hygieneartikel und Kosmetika
  • Kosten für die Haustierhaltung (Futter, Steuern, Tierarztkosten, etc.)
  • Spielzeug für Kinder
  • Kosten für weitere (außeruniversitäre) Ausbildungen
  • Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Sportkurse

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Ich habe einen KfW-Studienkredit / Privatkredit bekommen, den ich später zurückzahlen muss. Wieso wird dieser als Einkommen angerechnet?

    • Studierende sind verpflichtet Ihr gesamtes Einkommen einzusetzen, das heißt alles an Geld und Geldes Wert, um das Semesterticket zu finanzieren. Ein Studienkredit ist explizit für die Deckung der Kosten während des Studiums vorgesehen. Wenn dir also Beträge aus einem Kredit im Betrachtungszeitraum zur Deckung deiner Kosten zur Verfügung stehen, müssen diese entsprechend angerechnet werden.

 

Siehe § 2 (7) SemtixO

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Ich muss bereits meinen BAföG- / KfW-Studienkredit oder Ähnliches zurückzahlen. Wird das als Ausgabe angerechnet?

    Ja, diese Rückzahlungen werden im Berechnungszeitraum als Ausgaben angerechnet.

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Was zählt als „Unterhalt“?

    Als Unterhalt ist nicht (nur) die klassische Definition von Unterhalt als Zahlung von Eltern an ihre Kinder gemeint, sondern jedwede finanzielle Unterstützung, die du zur Deckung deines Lebensunterhaltes von deinen Eltern, deinen Geschwistern, Großeltern oder anderen Verwandten, oder auch von Freunden erhältst. Auch einmalige Zahlungen rechnen wir zum Unterhalt.

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Ich habe kein Vermögen. Wie soll ich das nachweisen?

    Am besten mit einem Kontoauszug. Der Kontostand gibt maßgeblich Auskunft über dein Vermögen – oder eben nicht vorhandene/s Ersparnisse/Vermögen. Hierbei müssen alle Konten angegeben werden – auch Paypal- und Spar-Konten, falls vorhanden.

Solltest du weiteres Vermögen in Geld oder Geldes wert (Sachwerte) besitzen, z.B. auszahlungsfähige Bausparverträge, Auto, Immobilien, reiche bitte anderweitige Nachweise dazu ein.

Siehe § 5 SemtixO

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Ich habe einen Wohngeldbescheid/ ALGII-Bescheid eingereicht. Warum muss ich trotzdem noch einzelne Unterlagen einreichen?

    Die Berechnung von Wohngeld/ Arbeitslosengeld II unterscheidet sich von unserer Berechnung. Zum Beispiel werden bei der Berechnung von Arbeitslosengeld für bestimmte Dinge Pauschalbeträge angesetzt. Wir jedoch berücksichtigen die tatsächlich zu zahlenden Beträge. Daher bitten wir darum, alle Unterlagen einzureichen, damit für dich kein Nachteil entsteht.

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Antrag – Entscheidung und Überweisung


Wer entscheidet über meinen Antrag?

Die Sozialfondskommission. Diese besteht insgesamt aus 5 stimmberechtigten Personen:

– zwei Vertreter*innen des AStAs der Universität Potsdam

– ein/e Vertreter/in des Studentenwerkes Potsdam

– zwei Vertreter*innen aus der Studierendenschaft, die durch das Studierendenparlament gewählt werden

 

Der/Die Sachbearbeiter/in bearbeitet die Anträge und legt sie der Sozialfondskommission vor, ist jedoch NICHT stimmberechtigt.

Siehe § 4 (2) und § 9 (1) & (2) SemtixO

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Mein Antrag wurde bewilligt, aber ich habe noch kein Geld bekommen. Wann wird das überwiesen?

    Wenn die Sozialfondskommission den Antrag bewilligt hat, wird ein Überweisungsauftrag an das Finanzreferat des AStA geschickt.

Dieses überweist dann i.d.R. innerhalb der nächsten 4 Wochen das Geld.

Siehe § 10 (1) SemtixO

 

Sollte die Zahlung nach 6 Wochen nicht bei dir eingegangen sein, wende dich bitte an das Finanzreferat und frage nach.

Die E-Mail-Adresse lautet:

finanzer[at]astaup.de

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Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

An die Semesterticketberatung.

Zu den Sprechzeiten sind wir im Beratungsbüro im studentischen Kulturzentrum erreichbar.

Aufgrund der aktuellen Situation findet die Beratung zur Zeit ausschließlich telefonisch statt. Alternativ kannst du auch jederzeit eine E-Mail schreiben: semtix.sozial[at]astaup.de

AStA der Universität Potsdam
Semesterticketberatung Sozialfonds
Hermann Elflein Str. 10
14467 Potsdam

Telefon: 0331 647 10 11 (nur zu den Sprechzeiten)

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