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» presse/AStA verurteilt Exmatrikulationen von Amtswegen aufgrund des Errreichens der doppelten Regelstudienzeit



Und plötzlich liegt die Kündigung der Uni im Briefkasten…

Etwa 1000 Studierende der Universität Potsdam bekamen in den letzten Tagen Post vom Studierendenseketariat. Enthalten war die Aufforderung zu einem verpflichtenden Beratungsgespräch, veranlasst durch die drohende Exmatrikulation aufgrund des Erreichens der doppelten Regelstudienzeit (i.d.R. 12 Semester). Der AStA spricht sich entschieden gegen das Vorgehen der Uni aus. Für uns stellt die Regelstudienzeit lediglich ein staatliches Konstrukt zur Einsparung finanzieller Fördermittel (Bafög) dar. Weiterhin ist es auch als hochgradig problematisch zu betrachten, dass Studierenden die Weiterführung ihrer beruflichen Ausbildung aufgrund einer Frist untersagt wird, welche sich einer nachvollziehbaren Grundlage entzieht. Es wird von idealisierten Bedingungen für die Studierenden ausgegangen, ungeachtet persönlicher Umstände.

Dabei sind für die meisten Studierenden Nebenjobs die einzige Möglichkeit, die eigene Existenz zu sichern und das Studium zu finanzieren. Auch die Anzahl Studierender mit Kind nimmt jährlich zu. Seminare sind so überfüllt, dass mehrere Semester Wartezeit für einen Kurs immer öfter zur Regel werden. Dazu kommen ehrenamtliche Tätigkeiten, welche nicht nur den Einstieg ins Berufsleben erleichtern, sondern an der Uni besonders im Rahmen zahlreicher Gremientätigkeiten sogar gefördert werden (sollten). Jedoch ist besonders letzteres mit dem mehr und mehr schulähnlichen Studium kaum noch vereinbar. Statt ein Ort für die individuelle Aus- und Weiterbildung zu sein, entwickelt sich die Universität immer mehr zu einer Lernfabrik, in welcher einem*r die Möglichkeit „einmal über den Tellerrand hinauszublicken“ genommen wird.
Die Universität Potsdam sieht sich selbst als inklusive Uni. Gleichzeitig erschwert sie Studierenden nun den Abschluss, indem Härtefallanträge pauschal eine maximale Verlängerung für zwei Semester beinhalten.

Der AStA fordert vor allem eine sinnvolle Studienorganisation und Härtefallregelung, welche ein Arbeitsverhältnis zur Existenzsicherung als Grund zur Verlängerung der Studiendauer anerkennt, und bei Bedarf auch über zwei Semester hinausgehen kann. Des Weiteren müssen Kursangebote ausgebaut und die Möglichkeiten zur Studienorganisation verbessert werden, bevor Studierende aufgrund von aus der Luft gegriffenen Fristen ohne Abschluss die Universität verlassen müssen. Zusätzlich prüfen wir im Moment die Einleitung rechtlicher Schritte, um gegen die drohenden Exmatrikulationen vorzugehen.

Jessica Obst  [4. April 2017]

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