Logo

» 51€-klage/Streit um illegale Rückmeldegebühren an Brandenburger Hochschulen eskaliert: Massenklage geht in die heiße Phase – Betroffene können sich bis 15.12. melden



Potsdam/Brandenburg: Im Rechtsstreit um die in den Jahren 2001-2008 vom Land Brandenburg unrechtmäßig erhobenen Rückmeldegebühren an Brandenburger Hochschulen gehen die angestrebten Massenklagen in die heiße und entscheidende Phase. Wie die Brandenburgische Studierendenvertretung (BRANDSTUVE) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mitteilen, konnte für Betroffene der Universität Potsdam ein Prozesskostenfinanzierer gewonnen werden. Für die anderen Hochschulen und Betroffenen wird eine Klagebetreuung organisiert.

Jonathan Wiegers, Sprecher der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BRANDSTUVE) verkündet hierzu: „Wir freuen uns, dass wir für die von den illegalen Rückmeldegebühren betroffenen Potsdamer Studierenden einen kompetenten Prozesskostenfinanzierer gewinnen konnten. Mit Metaclaims als Partner ist es uns möglich geworden, dass Betroffene von der Universität Potsdam komplett ohne eigenes Prozesskostenrisiko klagen können, dafür behält der Finanzierer einen Teil des Streitwerts ein. Zu den Bedingungen erläutert Wiegers: Die Beteiligung an der Massenklage funktioniert einfach und unkompliziert über eine Abtretungserklärung, welche die Betroffenen an unseren Partner Metaclaims versenden müssen. Wir sind zuversichtlich bis zum 15. Dezember möglichst viele Studierende zu einer Beteiligung an der Massenklage bewegen zu können, um die Universität und das Ministerium an ihre Rückzahlungspflicht zu erinnern.

Sabrina Arneth vom Landesausschuss der Student*innen in der GEW Brandenburg sagt dazu: „Während wir für die Universität Potsdam einen Prozesskostenfinanzierer gewinnen konnten, haben wir für Betroffene anderer Brandenburger Universitäten andere Wege gesucht und gefunden, wie sie mit professioneller rechtlicher Unterstützung leicht selbst klagen können. Unser ehrenamtlich arbeitendes Legal-Team berät euch dabei, individuell eine Klage mit unserer Musterklageschrifft einzureichen. Dadurch können wir an allen Verwaltungsgerichten im Land Brandenburg Klagen von Betroffenen betreuen. Dr. Fred Albrecht vom Vorstandsbereich Hochschule der GEW Brandenburg erklärt dazu zum Verfahren: Auf unsere Umfrage hin hatten sich bereits mehrere hundert ehemalige Studierende aus allen Hochschulen des Landes gemeldet. Auch weitere Klagewillige können sich jederzeit bis zum 15.12. noch melden. GEW-Mitglieder können sich zudem selbstverständlich an den GEW-Rechtsschutz wenden.

Jonathan Wiegers erklärt abschließend dazu: Wir leiten jetzt bis zum Stichtag des 15. Dezember 2020 die Massenklage gegen das Land ein, wir bedauern aber, dass es überhaupt so weit kommen musste und das Land stur die Fakten ignoriert und die rechtsverbindliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aussitzt. Leider müssen wir sehen, dass dem SPD-geführten Wissenschaftsministerium die eigene Gesichtswahrung und der eigene Vorteil wichtiger ist als geltendes Recht. Deshalb bleibt uns als Rechtswahrer studentischer Interessen nichts Anderes übrig, als eine Massenklage durchzuführen, um noch vor der Verjährung am 31.12.2020 den ehemaligen Studierenden zu ihrem Recht zu verhelfen. Dass sie weiterhin darauf warten, zeigen uns die Anfragen, die wir kontinuierlich erhalten. Wir fordern das Ministerium final dazu auf, den Weg für Entschädigungen und Rückzahlungen frei zu machen. Es besteht noch immer die Möglichkeit, dass das Land diese Massenklagen abwendet, indem die Hochschulen in Abstimmung mit der Landesregierung Verjährungsverzicht erklären.

Betroffene können sich wenden an: sammelklage.51euro@gmail.com

Hintergrund: Die Brandenburgische Studierendenvertretung (BRANDSTUVE) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW setzen sich seit nunmehr 20 Jahren dafür ein, dass die verfassungswidrigen Rückmeldegebühren, die zwischen 2001 und 2008 an allen Brandenburgischen Hochschulen erhoben wurden, zurückgezahlt werden. Da das Land sich weiterhin weigert, droht nun am 31.12.2020 tatsächlich Verjährung einzutreten. Daher werden aktuell Massenklagen vorbereitet. BRANDSTUVE und GEW Brandenburg rufen alle ehemaligen Studierenden, die von 2001-2008 an einer Brandenburgischen Hochschule eingeschrieben waren, auf, sich an einer Umfrage zu beteiligen, um die Massenklagen gut vorzubereiten.

Seit 2017 steht durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der 51€-Klage fest, dass die Gebühren in Brandenburg rechtswidrig erhoben wurden. Im August war dies erneut auch ein Thema im Landtag. Während Freie Wähler, Linke, aber auch CDU und Bündnis 90/ Die Grünen signalisierten, dass sie sich einen Kompromiss vorstellen können, kamen von der SPD keine entsprechenden Signale. Somit lehnte der Landtag einen Kompromiss vor dem 31.12.2020 ab. Damit ist nun eine einvernehmliche Lösung nicht mehr möglich und die Betroffenen müssen erneut mit Klagen gegen die Auffassung des Landes vorgehen, um aus ihrer Sicht klarzustellen, dass die Ansprüche nicht verjährt sind. Bereits 2019 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam einer solchen Klage einer ehemaligen Potsdamer Studentin Recht gegeben. Die Universität Potsdam legte jedoch in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg dagegen Berufung ein. Das Urteil wird erst nach dem 31.12.2020 erwartet. Zu diesem Zeitpunkt endet jedoch die Verjährungsfrist, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergibt.

Zum Prozesskostenfinanzierer für die Uni Potsdam: Metaclaims ist eine seit 2010 bestehende Rechtsdienstleisterin mit der Zulassung, fremde Forderungen einzuziehen. Metaclaims hat bereits tausende Forderungen eingezogen, z.B. von Bankkunden gegen ihre Banken und ist dabei von Verbraucherschutzorganisationen und Presse empfohlen worden. Die meisten Prozesskostenfinanzierer sind auf hohe Einzelforderungen spezialisiert. Metaclaims hingegen sammelt viele gleichartige Kleinforderungen, die dann ein großes Gesamtvolumen ergeben, dass sie gebündelt geltend machen.

Weitere Informationen finden Sie auf metaclaims.de

Jonathan Wiegers  [1. Dezember 2020]

« zurück zur letzen Seite | zum Seitenanfang