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» 51€-klage/+++ 51euro-Klage: FAQs Teil II +++



Achtung die Antworten stellen keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr und haften nicht.

Muss man unter Vorbehalt gezahlt haben?

Wir gehen davon, aus, dass dies nicht notwendig ist.

Entstehen bei der Klage über den Prozesskostenfinanzierer für mich Kosten?

Nein. Der Prozesskostenfinanzierer trägt das volle Risiko. Im Erfolgsfall behält er jedoch 39% des Streitwerts ein und finanziert sich darüber.

Entstehen für mich Kosten, wenn ich selbst klage? Wie hoch ist das Risiko?

Es entstehen Gerichtskosten (die man aber bei Erfolg der Klage zurückbekommt). Und man muss die Anwältin/ den Anwalt der Hochschule bezahlen (wenn die Klage nicht erfolgreich ist). Wenn ihr bspw. über 500 Euro Gebühren bezahlt habt und die Klage negativ ausgehen sollte, wären das laut Kostenrisikotabelle bspw. 281,80 Euro, unter 500 Euro sind es 157,68 Euro. Dies soll aber nur eine Orientierung für euch darstellen.

Ich habe keine Kontoauszüge/Immabescheinigung etc. von damals mehr – kann ich trotzdem klagen?

a) Der Prozesskostenfinanzierer benötigt einen Nachweis, von wann bis wann ihr immatrikuliert wart. Auf dem Formular sind mehrere Möglichkeiten zur Auswahl angeben. Darüber hinaus, dürfte es auch möglich sein, die Studienzeit über ein Zeugnis, Leistungs-/Prüfungsnachweise bzw. mit einer Zeugin/einem Zeugen o.ä. zu belegen.

b) Wenn ihr selbst klagt, müsst ihr erst mal keinen Nachweis vorlegen, es reicht die Musterklage mit der Angabe der Semester. Nur falls die Hochschule behaupten sollte, ihr hättet gar nicht studiert (was in den bisherigen Fällen noch nicht passiert ist), bräuchtet ihr einen Nachweis.

Was ist mit Urlaubssemestern?

Dies wird anscheinend unterschiedlich behandelt, es gibt Beurlaubungen, bei denen die Gebühr anfiel und solche, bei denen sie nicht anfiel. Im Zweifel sollte das Semester mit angegeben werden. Die Hochschulen können diese Informationen dann überprüfen, sobald es konkret wird.

Welche Semester waren betroffen?

Wintersemester 2000/01 bis Wintersemester 2008/09

Welche Summe wurde in welchem Semester verlangt?

Im Wintersemester 2000/01 bis Wintersemester 2003/04 waren es brandenburgweit jeweils 51,13 Euro. Vom Sommersemester 2004 bis Wintersemester 2008/09 waren es jeweils 51,00 Euro.

Wie gehe ich vor, wenn ich selber klage?

Die Hochschule möglichst unter Setzung einer datumsmäßigen Frist zur Zahlung auffordern (dieser Teil ist allerdings optional). Erfolgt keine Rückmeldung oder eine Absage, das ausgefüllte Klagemuster bis spätestens 31.12.2020 im zuständigen Verwaltungsgericht in den Briefkasten einwerfen oder rechtzeitig vorher per Post schicken.

Brauche ich vorher eine Ablehnung von der Uni?

Wir gehen davon, aus, dass dies nicht notwendig aber ratsam ist.

Welches Verwaltungsgericht ist zuständig?

Verwaltungsgericht Potsdam: Uni Potsdam, FH Potsdam, Filmuni (ehemals HFF) Potsdam, TH (ehemals FH) Brandenburg
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder): Viadrina, HNE Eberswalde
Verwaltungsgericht Cottbus: BTU Cottbus, ehemalige FH Lausitz Senftenberg, TH Wildau

Jonathan Wiegers  [10. Dezember 2020]

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