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» aktuelles/2G-Nachweisdokument ist fakultativ!



Das durch die Universitätsleitung anvisierte Nachweisdokument für die 2G-Pflicht an der Universität Potsdam ist fakultativ. Den Studierenden steht es frei, benanntes Dokument zu verwenden. Ziel ist vielmehr die Nachweiskontrolle durch den markanten Zettel zu vereinfachen. Trotzdem rechtfertigt die fehlende Mitnahme keinen Ausschluss aus der Lehrveranstaltung. Hier müssen lediglich trotzdem der digitale oder analoge Impfnachweis und ein Ausweisdokument (auch die PUCK) mitgeführt werden. Wer sonst noch Fragen zum 2G-Nachweisdokument hat, kann auf der Homepage der Universität nachsehen, ob es dazu eine Antwort gibt (https://www.uni-potsdam.de/de/studium/corona).

 

Wer bisher noch keine Möglichkeit hatte sich impfen zu lassen oder noch keine Gelegenheit bekam die Auffrischimpfung zu erhalten, kann hoffen. Die Universität Potsdam ist derzeit im Austausch mit der Stadt und bemüht sich eine weitere Impfaktion an den drei Standorten zu organisieren. Wenn es dazu kommt, wird hierzu nochmal ausreichend informiert.

 

Wenn ihr weitere Fragen habt, könnt ihr euch an das, für Corona-Angelegenheiten, zuständige Referat (Hochschulpolitik) wenden.

Moritz Pleuse  [7. Januar 2022]

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