Hier die Wahlergebnisse:
Wahlergebnisse als PDF
Im Brandenburgischen Hochschulgesetz ist eine verfasste Studierendenschaft festgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Studierenden eine eigene Selbstverwaltung unterhalten dürfen und Zwangsmitglied darin sind. Dies ist nicht in allen Bundesländern so. In Baden-Württemberg und Bayern gibt es gar keine verfasste Studierendenschaft.
Selbstverwaltung bedeutet, dass wir Studierenden eigene Parallelstrukturen zu der Universitätsverwaltung aufbauen dürfen. Durch die Zwangsmitgliedschaft bezahlt jedeR Studierende eine festgelegte Summe, um diese Strukturen eigenständig zu halten.
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mehr ...Protokoll der 2. Sitzung des Studentischen Wahlausschusses (StWA) am 2.6.2004
Anwesend: André Sangs (stellv. Wahlleiter), René Wendt (Wahlleiter), Marcus Knorr (StWA-Mitglied), Benjamin Kleemann (StWA-Mitglied)
Tagesordnung:
1. Überprüfung der Zulässigkeit der Wahlvorschläge
2. Auslosung der Listenplätze zur Stupa-Wahl 2004
3. Sonstiges/ nächster Sitzungstermin
Wahl des Studierendenparlaments der
Universität Potsdam im Sommersemester 2004
Der Studentische Wahlausschuss (StWA) der Universität Potsdam macht die Wahlen zum Studierendenparlament nach § 62 in Verbindung mit § 60 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) vom 20. Mai 1999 (GVBl. I S. 130), i.V.m. der Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 9. Dezember 1999 (AmBek UP 2000 S. 65) und der Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 4. April 2000 (AmBek UP 2000 S. 79) wie folgt bekannt:
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