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» presse/pressemitteilung/AStA setzt Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch



Polizeiliche Auflagen für eine Demonstration gegen einen NPD-Aufmarsch im Jahr 2002 rechtswidrig

Potsdam – Nach einer Stunde in der gestrigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam erklärte die Polizei nach Erörterung der Rechtslage ihren Auflagenbescheid zu einer vom AStA angemeldeten Demonstration am 14. September 2002 selbst für rechtswidrig. Der AStA hatte zu diesem Tag eine Demonstration von Potsdam-Rehbrücke durch das Wohngebiet Am Schlaatz angemeldet, welche von der Polizei mittels eines Auflagenbescheides in den Stadtteil Babelsberg verlegt und um über die Hälfte der angemeldeten Zeit verkürzt wurde.

Hiergegen reichte der AStA über seinen Rechtsanwalt Stephan Martin bereits im Januar 2003 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Klage ein. Die Polizei argumentierte im Verlauf des Rechtsstreites, dass zu diesem Tag acht Veranstaltungen, darunter auch die Demonstration der NPD, angemeldet wurden und der reibungslose Ablauf mit der Streuung dieser Veranstaltungen über das gesamte Stadtgebiet nicht zu gewährleisten gewesen wäre. Die Polizei sah sogar die die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Potsdam als gefährdet an. Das Gericht folgte diesen Argumenten nicht, da der AStA die Demonstration gar nicht in der Nähe der NPD-Demonstration durchführen wollte. Auch die im Internet veröffentlichten Aufrufe, die Veranstaltung der NPD zu verhindern oder zu stören, seien nicht dem AStA zuzuschreiben, so die vorsitzende Richterin Vondenhof.

Die Polizei hatte versucht mittels Auflagenbescheiden mehrere Demonstrationen gegen die NPD nach Babelsberg zu verlegen. Die Auflagenbescheide waren bis auf die polizeilich verfügten Routen wortgleich und sollten alle am S-Bahnhof Babelsberg beginnen. „Das Ziel unserer Klage war feststellen zu lassen, dass das Handeln der Polizei im September 2002 uns gegenüber rechtswidrig war. Dies ist uns in Vollem Umfang gelungen“, erklärt Tamás Blénessy, AStA-Referent für Öffetlichkeitsarbeit. Blénessy war bereits im damaligen AStA, der die Demonstration angemeldet hatte, Mitglied.

„Wir wollten ausschließen, dass im Falle einer Wiederholung eines solchen Szenarios die Polizei erneut auf die Idee kommt, völlig verschiedene Veranstaltungen per Dekret zusammenzulegen. Das ist grob verfassungswidrig und verletzt die Grundrechte von Studierenden“, so Blénessy abschließend.

Tamás Blénessy  [23. Januar 2008]

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