Ab dem 01.02.2026 gilt der überarbeitete Finanzleitfaden der Studierendenschaft der Universität Potsdam, der eine Förderung von bis zu 100% für studentisch organisierte Veranstaltungen an den Kulturorten KuZe, Pub à la Pub oder Nil in Potsdam vorsieht. Der neue Leitfaden ist auf den Webseiten der VeFa und AStA verfügbar.
Liebe Studierende der Universität Potsdam,
am 01.02.2026 trat der neue Finanzleitfaden der Studierendenschaft der Universität Potsdam in der 12. überarbeiteten Fassung in Kraft.
Die wichtigste Änderung betrifft die Förderung studentischer Veranstaltungen, denn ab dem 01.02. regelt der neue Punkt 20.4 den prozentualen Zuschuss für studentisch organisierte Projekte im KuZe, dem Pub à la Pub oder Nil in Potsdam:
20.4 Veranstaltungen in studentischen Kulturorten Den Gremien FSR, VeFa, AStA und StuPa wird für Veranstaltungen, organisiert von Studierenden der Universität Potsdam, eine Förderung von bis zu 100% zugestanden, wenn sie das KuZe, Pub à la Pub oder Nil als Veranstaltungsort wählen. Die Abrechnungsausschlüsse unter Punkt 18 bleiben davon unberührt.
Ihr findet den neuen Finanzleitfaden auf der VeFa-Webseite unter https://vefa.uni-potsdam.de/finanzen/finanzleitfaden/ und auf unserer Webseite unter https://astaup.de/dokumente-ordnungen
Wir wünschen allen Studierenden weiterhin eine schöne, vorlesungsfreie Zeit und viel Erfolg bei den Prüfungen!
Viele Grüße,
Hendrik Bruhn, Referent für Finanzen