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Anhörungsverfahren zur Nutzungsordnung des KuZe

Erstellt
November 15, 2024
Zusammenfassung

Der AStA lädt alle Studierenden ein, an der Gestaltung einer neuen Nutzungsordnung teilzunehmen, die eine faire und nachhaltige Nutzung des Zentrums regeln soll. Wichtige Aspekte sind die gerechte Vergabe von Räumlichkeiten, die Förderung von Projekten und Veranstaltungen sowie die unentgeltliche Nutzung für gemeinnützige Zwecke. Studierende werden gebeten, den Entwurf zu lesen und Feedback über ein Kontaktformular zu geben.

Liebe Studierende,

Das Studentische Kulturzentrum (KuZe) ist ein wichtiger Ort für unsere Gemeinschaft, und wir möchten sicherstellen, dass es den Bedürfnissen und Interessen aller Studierenden gerecht wird. Deshalb laden wir euch herzlich ein, an der Gestaltung der neuen Nutzungsordnung teilzunehmen!

Die Nutzungsordnung des KuZe soll eine fairen, transparenten und nachhaltigen Nutzung unseres Kulturzentrums regeln. Sie regelt wichtige Aspekte wie:

  • Die gerechte Vergabe von Räumlichkeiten
  • Die Förderung sowohl langfristiger Projekte als auch einmaliger Veranstaltungen
  • Die unentgeltliche Nutzung für gemeinnützige Zwecke

Der AStA bittet um eure Ideen, Anregungen und Bedenken in den parlamentarischen Beratungsprozess einfließen lassen. Jeder Kommentar zählt und hilft uns, eine Nutzungsordnung zu gestalten, die wirklich den Bedürfnissen der Studierendenschaft entspricht.

Wie könnt ihr mitmachen?

  1. Lest euch den Entwurf der Nutzungsordnung durch (siehe unten)
  2. Hinterlasst konkretes Feedback über das untenstehende Kontaktformular.

Wir freuen uns auf eure Beiträge!

Euer AStA-Team

icon

Entwurf Nutzungsordnung:

Ordnung zur Nutzung des Studentischen Kulturzentrums (KuZe) (1).pdf90.7KB

Fragen und Antworten zum Entwurf

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Wie ist das Wort “gemeinnützig” zu verstehen?

Mit dem Wort “Gemeinnützigkeit” haben wir uns eines Begriffs des Steuer- und Vereinsrechts bedient. Konkret waren uns zwei "Kernpunkte" wichtig, die das Wort für uns vereint:

  1. Die Veranstaltung verfolgt einen Zweck der einen Mehrwert für die Allgemeinheit bietet. Das bezieht sich sowohl auf die kulturelle, soziale, gesellschaftlich etc. Ebene und kann gern weit ausgelegt werden. Wichtig ist dabei natürlich dass sich der Mehrwert an den verfassungsmäßigen Zielen orientiert und Werte wie Demokratie und Toleranz nicht untergraben werden.
  2. Die Veranstaltung ist nicht-kommerziell. Sobald die Veranstaltung eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, erwarten wir die Abführung eines Teils der Einnahmen.

Beide Aspekte sollen direkt im Antragsformular angegeben werden und werden zudem im Nutzungsvertrag festgeschrieben.

Da so viele Fragen zu dem Wort kamen, werden wir prüfen, ob man den Ordnungsentwurf dahingehend verändern kann, dass dies eindeutiger wird.

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Werden die Neuregelungen auch Nutzer*innengruppen mit bestehenden Kooperationsverträgen betreffen?

Nein. Für Nutzer*innengruppen, mit denen Kooperationsverträge bestehen, wird es keine Änderungen durch die neue Nutzungsordnung geben.

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Wie soll die Antragsstellung zur Raumbuchung ablaufen?

Wir wollen einen niedrigschwelligen Zugang zu den Räumlichkeiten des KuZe ermöglichen. Daher prüfen wir aktuell die Etablierung eines Online-Buchungskalenders, in dem die bestehenden Termine vermerkt sind, und über den die Antragsstellung abgewickelt werden kann.